Stille Lasten: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. Februar 2019, 15:04 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2022
Stille Lasten sind das Pendant zu dem umgangsprachlichen Ausdruck "stille Reserve". Eine Stille Last liegt vor, wenn der Buchwert eines Vermögenswert in der Bilanz höher ausgewiesen wird, als der Zeitwert ist. Alternativ kommt es auch zu Stillen Lasten, wenn eine Position der Passivseite zu niedrig oder gar nicht ausgewiesen wird. Dadurch wird letztlich das Eigenkapital in der Bilanz zu hoch ausgewiesen.
Ein Beispiel für eine Differenz auf der Passivseite wäre eine zu niedrig gemessene Rückstellung bzw. sogar der Verzicht eines Rückstellungsansatzes. Ein Beispiel auf der Aktivseite wäre ein Vermögensgegenstand, der zu gering abgeschrieben wurde. Konkret könnte es sich um ein Grundstück handeln, weil dort im Regelfall die Abschreibung gemäß HGB verboten ist (es müsste sich um eine dauerhafte Wertminderung handeln). Bei sinkenden Marktpreisen (z.B. einer geplatzten Immobilienblase) wäre der Buchwert höher als der Zeitwert.
Es ist zu beachten, dass durch stille Lasten und stille Reserven die Positionen von GuV bzw. Bilanz nicht korrekt ausgewiesen werden.
Für die Bereinigung des Eigenkapitals sind die Steuereffekte durch Anpassung der latente Steuern zu beachten, da die stille Last häufig nicht steuerneutral rückgängig gemacht werden kann.
Ersteinstellender Autor
Guido Kleinhietpaß http://www.controllerakademie.de [[1]]