Stille Reserve
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Prüfsiegel gültig bis 2022
Eine "Stille Reserve" entsteht durch die Unterbewertung von Aktiva oder die Überbewertung von Passiva. Dieser Begriff ist umgangssprachlich üblich. Besser wäre es, von stillen Rücklagen zu sprechen, wobei hier dann schon die Steuereffekte berücksichtigt sind (Nettobetrachtung). Das Gegenteil einer stillen Reserve sind sogenannte "Stille Lasten".
Ein Beispiel für die Unterbewertung von Gegenständen des Anlagevermögens wäre z.B. der Ausweis eines "Erinnerungsposten" für eine vollständig abgeschriebene Maschine. Wenn der Zeitwert der Maschine höher als der Erinnerungsposten ist, dann besteht eine "Stille Reserve" in Höhe der Differenz der beiden Werte.
Ein Beispiel für eine Überwertung von Passiva wäre z.B. eine zu hohe Rückstellung.
Das erste Beispiel zeigt, dass stille Reserven z.T. auf Basis gesetzlicher Vorgaben entstehen. Viele gehen insbesondere auf das im § 252 HGB festgehaltene Niederstwertprinzip zurück.
Das zweite Beispiel zeigt, dass es auch aufgrund von Fehleinschätzungen zu einer stillen Reserve kommen kann. Manchmal sind jedoch nicht Fehleinschätzungen, sondern eine unzulässige Ausübung von Wahlrechten der Grund. Letztere gehört nicht mehr zu den zulässigen Methoden der Abschlusspolitik.
Bei der Bereinigung stiller Reserven sind die Steuereffekte zu berücksichtigen, da diese i.d.R. nicht steuerneutral abgebaut werden können. Somit sind die Effekte im Eigenkapital häufig geringer.
Autor
Guido Kleinhietpaß http://www.controllerakademie.de [1]