EBITA
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Prüfsiegel gültig bis Januar 2020
Inhaltsverzeichnis
Definition
EBITA (earnings before interest, taxes and amortization) = Jahresergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen auf immaterielle Werte
Datenbeschaffung
Aus der GuV und dem Anlagespiegel ableitbar
Interpretation
Das EBITA ist nur ein Zwischenergebnis der GuV. Es bietet sich nur an, Unternehmen untereinander unabhängig von steuerlichen Verzerrungen, der Kapitalstruktur (Fremdkapitalanteil) und einer Belastung durch immaterielle Werte (insbesondere Geschäfts- oder Firmenwerte)zu vergleichen. Letzteres bedingt sich aus der Problematik der unterschiedlichen Abbildung von internem und externem Wachstum eines Konzerns. Während das interne Wachstum aufgrund von verschiedenen Aktivierungsverboten für selbst geschaffene Marken, Kundenlisten, … nur in kleinen Teilen aktivierungsfähig ist, muss ein erworbener Geschäfts-_oder_Firmenwert aktiviert werden. Nach HGB muss eine planmäßige Abschreibung erfolgen, nach IFRS ist nur ein jährlicher Werthaltigkeitstest vorgesehen, so dass sich hier große Unterschiede in der Abschreibungspolitik ergeben können, die mit dem EBITA für Vergleichszwecke ausgeblendet werden kann. Allerdings wird damit auch das Steuer- und Finanzmanagement des Unternehmens sowie ggf. die Vernunft bei Unternehmenserwerben ausgeblendet.
Siehe auch EBIT, EBITDA, CFBIT
Literatur
Lachnit, L./Müller, S.: Unternehmenscontrolling, 2. Aufl., Wiesbaden 2012.
Ersteinstellender Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller