Kostenspaltung
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Die Kostenspaltung (auch Kostenauflösung genannt) ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Gestaltung eines integrierten Planungs- und Steuerungssystems. Sie wird in den Kostenstellen vorgenommen, um die durch die hergestellten Produkte oder Dienstleistungen direkt verursachten proportionalen Kosten von den (fixen) Strukturkosten der leistenden Kostenstelle zu trennen (vgl. Kostenwürfel).
Um in einem Dienstleistungs- oder Produktionsunternehmen Deckungsbeiträge berechnen zu können, müssen die proportionalen Herstellkosten berechnet werden. Dazu ist zu planen, welcher Teil der Kostenstellenkosten direkt durch die Herstellung verursacht wird. Basis sind die Arbeitspläne. In ihnen wird (im ERP) für jeden Artikel festgelegt, wie viel Leistung er von jeder direkt am Herstellungsprozess beteiligten Kostenstelle beziehen soll, wenn der Prozess richtig abläuft (Standard). Dieser Plan-Leistungsbezug heisst Vorgabezeit. Werden die Planproduktionsmengen jedes Artikels mit ihrer jeweiligen Vorgabezeit der jeweils leistenden Kostenstelle multipliziert und dann über alle herzustellenden Artikel summiert, entsteht die Planbeschäftigung der Kostenstelle. Darin sind auch die Rüstzeiten enthalten, welche pro geplanten Produktionsauftrag entstehen sollen. Die Planbeschäftigung (338'855 Pmin) ermöglicht die Kostenspaltung, wie nachstehendes Beispiel zeigt:
Die vier Mitarbeitenden der Kostenstelle sollen im Planjahr inklusive Lohnnebenkosten 337’560 kosten (Angaben aus der Personaladministration). 1 Minute Präsenzzeit kostet folglich 0.8274 (337'560 : 408'000 Minuten Normalkapazität). Da im Beispiel der Chef teilweise auch an den Stanzmaschinen arbeitet, lässt sich sagen, dass 338’855 Minuten zu 0.8274 = 280'353 von den Personalkosten in die Produkte schlüpfen werden. Der Rest von 57'207 sind Fixkosten für die Organisation der Kostenstelle, für die Abstimmung mit anderen, für Weiterbildung oder für Warten auf Arbeit; sie «schlüpfen» nicht ins Produkt.
Bei den anderen primären Kostenarten funktioniert die Kostenspaltung sinngemäss. Es wird geschätzt, wie viele Cents der Plankosten pro Kostenart ursächlich in Abhängigkeit von der Planbeschäftigung verbraucht werden sollen (z.B. 3 Cents Hilfs- und Betriebskosten pro BGE). Diese werden mit der Planbeschäftigung multipliziert, was den prop. Planbetrag von 10’166 ergibt.
Basis für die Berechnung der Plankosten für echte innerbetriebliche Leistungsverrechnung bilden die proportionalen Plankostensätze der ILV-Kostenstellen. So ist vorgesehen, dass die Stanzerei pro Planbeschäftigungseinheit Pmin 0,002 KWh Energie beziehen wird plus 2’000 KWh nicht leistungsabhängiger Elektroenergieverbrauch pro Jahr. Das ergibt 338'855 x 0.002 pro KWh = 678 und 2’000 KWh fix zu 0,002 = 400 fixe Energiekosten.
Die fixen Kosten der ILV-Kostenstellen werden nicht an die Hauptkostenstellen weiterverrechnet, da dies nur durch Anwendung eines nicht verursachungsgerechten Umlageschlüssels möglich wäre. Der Leistungsempfänger muss die Leistung entweder explizit bestellen können (ILV Unterhalt und Reparatur) oder es muss ein Automatismus bestehen, dass in Abhängigkeit von der Leistung des Empfängers mehr oder weniger von der Servicestelle geliefert wird (leistungsabhängiger Energieverbrauch).
Bitte beachten: Den Anteil prop./fix keinesfalls mittels Prozentanteilen festlegen. Würde nämlich der interne Leistungserbringer einen zusätzlichen Mitarbeiter einstellen, die für die Empfänger geleisteten Stunden aber dadurch nicht steigen, würde der verrechnete Stundensatz höher und damit auch die Belastung des Empfängers, obwohl es sich immer noch um die gleiche Leistung handelt.
Quellen
Rieder, Lukas; Management-Control-System, integriert planen und steuern, Schäffer-Poeschel, Stuttgart, 2020
Ersteinstellende Autoren
Dr. Lukas Rieder
CZSG Controller Zentrum St. Gallen
Engelaustrasse 25 | CH-9010 St.Gallen
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