Fixkostenvorverteilung
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Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
Die Fixkostenvorverteilung ist ein Instrument der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung im SAP ERP-System. Sie wird im Rahmen der Grenzplankostenrechnung eingesetzt. Ihr Anwendungsbereich liegt vorranging in der Planung. Das Ziel der Fixkostenvorverteilung besteht darin, die in der Grenzplankostenrechnung vorgenommene Teilkostenbetrachtung um die Vollkosten in der Produktkalkulation bzw. Kostenträgerrechnung zu ergänzen. Dafür müssen neben der Verrechnung der variablen Kosten auch die fixen Kosten von Senderkostenstellen auf die Kostenträger verrechnet werden. Die Aufteilung der geplanten fixen Kosten der sendenden Kostenstelle auf die empfangende Kostenstelle richtet sich in der Fixkostenvorverteilung nach der während der Planung fixierten Leistungsaufnahmemengen des Empfängers. Der Verrechnungsbetrag der Fixkostenvorverteilung ergibt sich also durch Multiplikation des fixen Plantarifs der Senderkostenstelle mit der geplanten Leistungsaufnahmemenge der Empfängerkostenstelle. Die in der Planung bestimmten Ergebnisse der Fixkostenvorverteilung werden bei den Empfängern in der Istkostenrechnung als Istkosten fortgeschrieben. Die Fixkostenvorverteilung ist daher ein Verfahren, das sich gleichzeitig auf die Verrechnung von Plankosten und Istkosten bezieht (vgl. Liening/Scherleithner, 2001).
Betriebswirtschaftlicher Hintergrund
Folgendes Verständnis ist Basis für die Funktionalität der Fixkostenvorverteilung: Fixe Kosten sind Kosten, deren Höhe bei Variation einer Kosteneinflussgröße konstant bleiben. Sie können interpretiert werden als Kosten der Kapazitätsbereitstellung, die nicht unmittelbar von der tatsächlichen Beschäftigung der Kostenstelle abhängen. Eine Verteilung der Fixkosten basierend auf der tatsächlichen Beschäftigung sollte deshalb vermieden werden. Auf diesem Grundprinzip setzt die Fixkostenvorverteilung auf, indem in der Kostenplanung die Empfänger mit solchen fixen Kosten belastet werden, die durch deren geplante Leistungsnachfrage verursacht werden. Durch Fortschreibung dieser geplanten Verrechnungsbeträge in der Istkostenrechnung wird eine Beschäftigungsabhängigkeit der beschäftigungsunabhängigen Fixkosten vermieden. In der Grenzplankostenrechnung wird ein Verrechnungssatz gebildet, der nur die variablen Kosten einschließt. Hervorzuheben ist, dass die fixen Kosten im Rahmen der Planung zwar über die Fixkostenvorverteilung an die leistungsempfangenden Bereiches Unternehmens verteilt werden, aber nicht Bestandteil dieser Tarifermittlung sind (vgl. Varnholt/Leberfromm/Hoberg, 2012).
Bewertung der Fixkostenvorverteilung
Die Vorteile der Fixkostenvorverteilung liegen darin, dass sich in der monatlichen Abrechnung keine Über- oder Unterdeckung bei der Senderkostenstelle ergeben. Es tritt also keine so genannte Beschäftigungsabweichung auf. Die Fixkostenbelastung in der Istkostenrechnung ist also genau so hoch, wie sie im Rahmen der Planverteilung kalkuliert wurde. Dies entspricht der Größe, auf die sich Kostenstellenverantwortliche und Planer im Rahmen der Kostenplanung geeinigt haben. Bei Abweichungen zwischen geplanter und tatsächlicher Inanspruchnahme der Senderkostenstelle werden die Kostenstellen ohne Planabweichungen nicht belastet bzw. benachteiligt, da die Fixkosten weiterhin über den Plantarif verrechnet werden (vgl. Brück/Raps, 2004).
Literatur
Brück, U. & Raps, A., Gemeinkosten-Controlling mit SAP, 2004. Liening, F. & Scherleithner, S., SAP R/3 Gemeinkostencontrolling, 2001.
Varnholt, N./ Leberfromm, U. & Hoberg, P., Controlling: Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Anwendungen mit SAP ERP, 2. Aufl., 2012.
Ersteinstellende Autoren
Prof. Dr. Gunther Friedl & Friedrich Walcher, Technische Universität München, TUM School of Management, Lehrstuhl für Controlling