Bezugsverhältnis
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Inhaltsverzeichnis
Definition
Das Bezugsverhältnis gibt bei einer Kapitalerhöhung das Verhältnis von alten Aktien zu jungen Aktien wieder. Es wird zur Berechnung des Bezugsrechts benötigt. (Dies ist unabhängig davon, ob die Bezugsrechte handelbar sind oder nicht.)
Es braucht einen Beschluss der Hauptversammlung (Deutschland mit 75% Stimmen), über die Relation, in der die jungen/neuen Aktien zu den bisherigen 'alten' Aktien den bisherigen Aktionären angeboten werden, z.B. auf zehn alte Aktien eine neue Aktie. Das Bezugsverhältnis wäre dann 10:1. Dies ist wichtig, damit die Altaktionäre ihren Stimmrechtsanteil behalten können (Bezugsrecht) - es soll also keine sogenannte Kapitalverwässerung eintreten.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass Kapitalverwässerung auch durch andere Instrumente wie Optionen oder Wandelschuldanleihen eintreten kann.
Datenbeschaffung
Siehe Bezugsrecht
Literatur
Thomas Biasi, Alfred Blazek, Klaus Eiselmayer: „Finanz-Controlling – Planung und Steuerung von Bilanzen und Finanzen“, 9. Vollständig neu bearbeitete Auflage, Verlag für ControllingWissen AG, Freiburg.
Von Colbe/ Coenenberg/ Kajüter/ Pellens (Hrsg.): Betriebswirtschaft für Führungskräfte, 4. Auflage, Stuttgart, 2011;
Ersteinstellender Autor
Guido Kleinhietpaß, [ http://www.controllerakademie.de/ Controller Akademie]
Sebastian Dietzel