Einlagen
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Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.Einlagen sind (insbesondere steuerrechtlich) die durch nicht betriebliche Anlässe bewirkten Mehrungen des Betriebsvermögens. Einlagen werden getätigt, um das Eigenkapital durch Zuführen außerbetrieblicher Mittel zu verstärken. Vorschriften über Einlagen finden sich im Handelsrecht an zahlreichen Stellen. Dabei geht es um das Aufbringen und Erhalten des Eigenkapitals und um das Sichern der Liquidität. Einlagen sind auch die bei Gründung von Gesellschaften aufzubringenden Mittel.
Steuerrechtlich gilt: Legt der Steuerpflichtige im Laufe des Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsgut in das Betriebsvermögen ein, erhöht sich dieses zum Bilanzstichtag um die Einlage und beim Betriebsvermögensvergleich erhöht sich der Gewinn. Da diese Vermögensmehrung aber nicht durch den Betrieb veranlasst ist, muss sie vom Gewinn abgezogen werden. (§ 4 Abs.1 Satz 8 EStG)
Literatur
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 2. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2010.
Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Ersteinstellender Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller