Anlagendeckungsgrad II
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Definition
Der Anlagendeckungsgrad II macht Aussagen darüber, inwiefern das Anlagevermögen durch langfristig gebundenes Kapital gedeckt ist.
Datenbeschaffung/Aufbereitung
Die Angaben, welche zur Errechnung des Anlagendeckungsgrads II benötigt werden, sind direkt der Bilanz zu entnehmen.
Interpretation
Die Anlagendeckungsgrade beruhen auf der sog. Goldenen Bilanzregel. Diese besagt, dass langfristig gebundenes Vermögen auch langfristig finanziert sein sollte. (Siehe auch Schuldendeckungsgrad I, Schuldendeckungsgrad II, Schuldendeckungsgrad III). Die erweiterte Fassung der Goldenen Bilanzregel ist der Anlagendeckungsgrad II. Er sagt aus, inwieweit das Anlagevermögen durch das langfristige Vermögen gedeckt ist. Da das langfristige Kapital auch langfristig gedeckt sein sollte, ist es das Ziel dieses Deckungsgrades, größer (gleich) als 100% zu sein. Die Stabilität des Unternehmens wächst mit dem Anlagendeckungsgrad II: Je größer dieser ist, desto mehr wird auch das Umlaufvermögen durch das langfristige Kapital abgedeckt.
Der Anlagendeckungsgrad II ist damit eine andere Form der Darstellung wie der Liquiditätsgrad III oder das 'working capital der finanziellen Stabilität' - nicht zu verwechseln mit dem 'working capital des Wertmanagements' (auch net working capital genannt).
(siehe auch Anlagendeckungsgrad I)
Literatur
Thomas Biasi, Alfred Blazek, Klaus Eiselmayer: „Finanz-Controlling – Planung und Steuerung von Bilanzen und Finanzen“, 9. vollständig neu bearbeitete Auflage, Verlag für ControllingWissen AG, Freiburg.
Ersteinstellender Autor
Guido Kleinhietpaß, Controller Akademie
Jacqueline Tschiharz