Schuldendeckungsgrad III
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Definition
Bei der Ermittlung der Schuldendeckung werden die nach ihrer Realisierbarkeit gegliederten Vermögenswerte den nach ihrer Fristigkeit gegliederten Schulden gegenübergestellt.
Datenbeschaffung/Aufbereitung
Die Daten zur Errechnung sind der Bilanz zu entnehmen. Je nach der Art des Schuldendeckungsgrades (I, II oder III) sind die einzelnen Vermögenswerte zu kumulieren.
Interpretation
Die Kennzahl Schuldendeckungsgrad III hat den längsten Zeithorizont, d.h. länger als ein Jahr (siehe auch Schuldendeckungsgrad I bzw. Schuldendeckungsgrad II). Gerade weil bestimmte Vermögensklassen (Grundstücke, Bauten, etc.) kurzfristig nicht bzw. nur mit sehr hohen Abschlägen verkauft werden können, müssen sie auch langfristig finanziert werden. Andernfalls drohen bei Vorlage fälliger Forderungen erhebliche Verluste. Die Formulierung "verwertbar" ist angesichts des beschriebenen Zeithorizonts vor allem eine inhaltliche Trennung: das operative Geschäft soll nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Kennzahl Schuldendeckungsgrad hat darum die gleiche Analyse zum Ziel wie der Anlagendeckungsgrad (siehe auch Anlagendeckungsgrad I, Anlagendeckungsgrad II). Insbesondere die Darstellungsform des Anlagendeckungsgrads I ist hervorzuheben.
Die obige Prinzipiell-Darstellung ist eine Ausprägung der sog. „goldenen Bilanzregel“: Das, was langfristig der Firma dienen soll (d.h. in ihr verbleiben soll), soll auch langfristig finanziert sein. Deshalb ist es aus Vorsichtsgründen wichtig, die Struktur des Vermögens mit der Struktur der Schuldenfälligkeit weitgehend gleich zu gestalten.
Literatur
Thomas Biasi, Alfred Blazek, Klaus Eiselmayer: „Finanz-Controlling – Planung und Steuerung von Bilanzen und Finanzen“, 9. vollständig neu bearbeitete Auflage, Verlag für ControllingWissen AG, Freiburg.
Ersteinstellender Autor
Guido Kleinhietpaß, Controller Akademie
Jacqueline Tschiharz