Kategorie:Externes Rechnungswesen
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Inhaltsverzeichnis
5. Ausschüttungssperre
Nach § 268 Abs. 8 HGB sind bei Vorliegen folgender Voraussetzungen Ausschüt-tungssperren zu beachten:
aa) Ansatz Selbst geschaffener Immaterieller Vermögensgegenstände des Anlage-vermögens unter Beachtung der hierfür gebildeten Passiven Latenten Steuern bb) Ansatz Aktiver Latenter Steuern, soweit sie die Passiven Latenten Steuern über-steigen cc) Ansatz von Vermögensgegenständen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB soweit diese die Anschaffungskosten übersteigen unter Beachtung der hierfür gebildeten Passiven Latenten Steuern
Ohne größenabhängige Erleichterung sind hierzu Anhangangaben nach § 285 Nr. 28 HGB zu machen.
6. Ertragsteuerliche Besonderheiten
Nach herrschender Meinung sind in der Steuerbilanz keine Latenten Steuern anzusetzen. Soweit Latente Steueraufwendungen oder -erträge das handelsrechtliche Ergebnis vermindert oder erhöht haben, sind diese Änderungen für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage wieder zu eliminieren. Nach DRS 18.39 sind bei Personenhandelsgesellschaften etwaige Ergänzungsbilanzen, nicht aber Sonderbilanzen zu berücksichtigen.
Literaturquellen
DRS 18: Latente Steuern, veröffentlicht am 03. Sept. 2010
IDW RS HFA 7: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften, Stand: 06. Febr. 2012
Coenenberg, Adolf et al: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 22. Auflage, Stuttgart 2012, dort S. 470-503
Bearbeiter
Prof. Dr. Wolfgang Hirschberger
Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen
Studiengang Controlling und Consulting
www.dhbw-vs.de/cc [1]
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