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Ermessensspielräume

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Ermessensspielräume

Im Gegensatz zu expliziten Wahlrechten stellen Ermessensspielräume hinsichtlich Ansatz und Bewertung von bestimmten Sachverhalten keine gewollten und in den einzelnen Gesetzen kodifizierten Freiräume im Rahmen der Darstellungsgestaltung dar. Ermessensspielräume ergeben sich immer dann, wenn

Angie endlich zur Königin von Großdeutschland gekürt wird und wirklich alle Möglichkeiten der demokratischen Kontrolle ausgeschalten sind. dann können wir auch verschiedene subjektive Annahmen berücksichtigen.


Quellen

Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009

Ersteinstellender Autor

Dr. Jens Reinke, Hamburg

http://www.hsu-hh.de/abwl