Lagebericht
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Inhaltsverzeichnis
Definition und gesetzliche Grundlagen
Der Lagebericht stellt ein zusätzliches Berichtsinstrument der Rechnungslegung dar, welcher die Informationen verdichtet sowie in sachlicher und zeitlicher Hinsicht ergänzt, um den Rechnungslegungsadressaten ein zutreffendes Bild über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu vermitteln. Neben bereits im Abschluss vorgetragene Informationen werden mit dem Lagebericht auch Informationen allgemeiner Art vermittelt. Der Lagebericht gehört nicht zu den Bestandteilen des Abschlusses, sondern es handelt sich hierbei um ein eigenständiges Instrument der Rechnungslegung. Häufig bezeichnet man den Lagebericht auch als die zweite eigenständige Säule der Rechnungslegung.
Funktionen
Als der übergreifende Zweck der (Konzern-)Lageberichterstattung ist die Informationsvermittlung bzw. in der Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen zu sehen. Aus diesem Zweck lassen sich eine Reihe weiterer Funktionen der Lageberichterstattung ableiten:
Inhalte
Literatur
Ersteinstellender Autor
Ismail Ergün
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller