Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von ControllingWiki. Durch die Nutzung von ControllingWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen

Außerbilanzielle Korrekturen

Aus ControllingWiki

Version vom 5. Mai 2012, 09:03 Uhr von 95.33.244.112 (Diskussion) (Die Seite wurde neu angelegt: „Der Begriff außerbilanzielle Korrektur beschreibt eine Technik. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz zur Ermittlung des …“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.

Der Begriff außerbilanzielle Korrektur beschreibt eine Technik. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz zur Ermittlung des steuerlichen Jahresüberschusses erfolgen die weiteren (steuerlichen) außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung des durch Betriebsvermögensvergleich ermittelten steuerlichen Ergebnisses. Erst das um die Hinzurechnungen und Kürzungen, z.B. aus Investitionszulagen, Freistellungen nach DBA, nicht beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben, korrigierte steuerliche Betriebsvermögensvergleichsergebnis bildet den steuerlichen Gewinn. Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt also zweistufig. Auf der ersten Stufe ist die Handelsbilanz an die Regeln des Bilanzsteuerrechts anzupassen. Auf der zweiten Stufe ist das Ergebnis der Steuerbilanz durch außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen zu modifizieren, um zum steuerlichen Gewinn zu gelangen. Eine außerbilanzielle Korrektur führt zur Neutralisierung eines handelsrechtlichen Aufwandes/Ertrags oder es wird eine Betriebseinnahme/Betriebsausgabe außerhalb der doppelten Buchführung erfasst, die es nach Handelsbilanzrecht nicht gibt. (§ 4 Abs.1 EStG und §§ 9 und 10 KStG)

Literatur

Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 2. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2010.

Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]