Forderungen
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Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis kann entstanden sein durch: • Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer bestimmten Gesetzesvorschrift, z.B. ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung, Geschäftsführung ohne Auftrag. • Vertrag, z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Werkvertrag, Auftrag usw. Forderungen können zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören. Zum Anlagevermögen gehören die Ausleihungen. Sie werden in der Praxis meist Darlehensforderungen genannt. Sie werden unterteilt in • Ausleihungen an verbundene Unternehmen, • Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und • sonstige Ausleihungen. Zum Umlaufvermögen gehören • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, • Forderungen gegen verbundene Unternehmen, • Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und • sonstige Vermögensgegenstände.
Literatur
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 2. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2010. Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]