Entscheidungsrechnung
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IGC-DEFINITION (gekürzt)
Rechnungen, die zur Vorbereitung von Managemententscheidungen erstellt werden, bezeichnet man als Entscheidungsrechnungen. Von zentraler Bedeutung für die Qualität derartiger Entscheidungsrechnungen ist, daß dafür nur Kosten-, Erlös- und Mengengrößen herangezogen werden, die durch die zu treffende Entscheidung wirklich und direkt verändert werden. Es gilt also herauszufinden, welche Kosten durch die jeweilige Entscheidung dazukommen werden, bzw. welche wegfallen werden oder/und welche Erlöse durch dieselbe Entscheidung dazukommen oder wegfallen werden. Entscheidungsrelevant sind somit immer Differenzen zur Ausgangssituation, d.h. Erlös- oder Kostenelemente die gerade durch diese Entscheidung verändert werden. Durch Änderungen in den Verkäufen kommen zusätzliche Erlöse, eventuell aber auch zusätzliche Erlösschmälerungen (Rabatte, Boni, Provisionen) dazu. Bei den Kosten kommen einerseits bei Mengenänderungen Kosten dazu oder fallen weg, andererseits ändern sich die Kosten bei Anpassungen der Strukturen des Unternehmens. Bei Mengenänderungen fallen daher zusätzliche proportionale Kosten an (oder weg), während bei Strukturanpassungen Strukturkostenblöcke auf- oder abgebaut werden. Aus dieser Grunderkenntnis kann man schließen, daß geschlüsselte Strukturkosten in keinem Fall entscheidungsrelevant sind.
aus: IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.)