WACC
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WACC
Diese fast zum Markenartikel gewordene Abkürzung steht für „Weighted Average Cost of Capital“. Darunter versteht man einen Kapitalkostensatz; jenen Zinssatz also, den ein Unternehmen an seine Kapitalgeber (Eigen- und Fremdkapitalgeber im gewogenen Mittel) bezahlen muss, um deren Verzinsungsansprüchen gerecht zu werden. Die Ermittlung der Fremdzinsen ist leichter; man kann sich z.B. orientieren an bestehenden Kreditverträgen. In der Formel wird oft eine kalkulatorische Steuerquote („Tax Shield“, (1-t)) angesetzt, die die steuerliche Abzugsfähigkeit der Fremdzinsen zum Ausdruck bringt. Ob man das machen muss, hängt ab von der Ausgangsgröße. Verwendet man den EBIT (Earnings before Interest and Taxes“), ist es eine Vorsteuerbetrachtung und der Ansatz des Tax Shield ist nicht nötig; beim EVA-Konzept geht man jedoch vom NOPAT (Net Operating Profit after Taxes; aber auch before Interest) aus, also ist es eine Nachsteuerbetrachtung.
WACC = rFK (1-t) (FKQ) + rEK (EKQ)
rFK = Kosten Fremdkapital
t = Steuersatz
(1-t) = Steuervorteil auf Kosten Fremdkapital (“tax shield”)
FKQ = Fremdkapitalquote (zu Marktwert)
rEK = Kosten Eigenkapital
EKQ = Eigenkapitalquote (zu Marktwert)
Schwieriger ist die Bestimmung der Eigenmittelverzinsung. Man könnte es sich leicht machen und einen vom Top Management angeordneten Zielzins verwenden. Da gibt es erfahrungsgemäß die wenigsten Diskussionen über das „warum so hoch?“. Bei den größeren Unternehmen ist es aber üblich, sich am CAPM Capital Asset Pricing Model zu orientieren. Als Sockel nimmt man einen Marktzins auf risikofreie Anlagen, z.B. Bundesanleihen. Das ist das, was ein Investor in jedem Fall bekommen kann. Dazu kommt dann noch ein Risikozuschlag, der sich am operativen und verschuldungsgradbedingten Risiko des betrachteten Unternehmens orientiert. Die Höhe des Risikozuschlags liegt meistens zwischen 3 und 5 Prozentpunkten.
Methodisch ist der Ansatz nicht viel anders zu beurteilen als der klassische kalkulatorische Zins. Nur dass dieser hierzulande in den Kosten bereits eingebaute Gewinnanspruch begründet ist aus der Sicht der Opportunitätskosten, also der Rendite der entgangenen Alternative der Geldverwendung.
Quelle
Controller Handbuch, 6. Auflage neu geschrieben, Verlag für ControllingWissen AG, Offenburg
Ersteinstellende Autoren
Albrecht Deyhle, Controller Akademie
Gerhard Radinger, Controller Akademie