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Wahlrechte

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Version vom 12. März 2010, 14:49 Uhr von Reinjens (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Bei den expliziten (offenen) Wahlrechten im Rahmen der Darstellungsgestaltung sind vom Gesetzgeber Vorgaben in Bezug auf Ansatz und Bewertung von bestimmten Sachver...)
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Bei den expliziten (offenen) Wahlrechten im Rahmen der Darstellungsgestaltung sind vom Gesetzgeber Vorgaben in Bezug auf Ansatz und Bewertung von bestimmten Sachverhalten geschaffen. Ein explizites Wahlrecht liegt immer dann vor, wenn für die Abbildung eines gegebenen wirtschaftlichen Sachverhalts mindestens zwei sich gegenseitige ausschließende Alternativen gegeben sind und die Wahl darüber in den Händen des Bilanzierenden liegt. Explizite Wahlrechte sind also Handlungsalternativen, die sich eindeutig aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben und mit denen zumeist auch zwingende Anhangangaben einhergehen.

Quellen

Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009

Erstersteller

Dr. Jens Reinke, Hamburg

http://www.hsu-hh.de/abwl