Forschung und Entwicklung
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Prüfsiegel gültig bis 2021
Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten grundsätzlich keine Aussagen gemacht werden können. Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen für die Neuentwicklung von Gütern oder Verfahren oder die Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen. Die Frage nach dem Zeitpunkt des Übergangs von der Forschungs- zur Entwicklungsphase ist für die Ansatzentscheidung in der Bilanz ausschlaggebend. Selbst erbrachte Forschungskosten sind nach HGB und IFRS ansatzverboten, Entwicklungskosten sind nach IFRS anzusetzen, nach HGB besteht ein Wahlrecht. Allerdings gibt es übereinstimmend konkrete Ausnahmen von nicht ansatzfähigen Werten. Erworbene Leistungen sind ebenso stets zu aktivieren wie im Umlaufvermögen für fremde erbrachte Leistungen. Die relevanten Regelungen finden sich in § 248 Abs. 2 HGB, § 255 Abs.2a HGB und IAS 38.
Literatur
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 9. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2018. Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]