EBIT
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Version vom 22. Juni 2018, 10:53 Uhr von Wiki-Redaktion (Diskussion | Beiträge)
Prüfsiegel gültig bis 2020
Inhaltsverzeichnis
Definition
EBIT (earnings before interest and taxes) = Jahresergebnis vor Steuern und Zinsen
Datenbeschaffung
Aus der GuV ableitbar
Interpretation
Das EBIT ist nur ein Zwischenergebnis der GuV. Es bietet sich nur an, Unternehmen untereinander unabhängig von steuerlichen Verzerrungen und der Kapitalstruktur (Fremdkapitalanteil) zu vergleichen. Allerdings wird damit auch das Steuer- und Finanzmanagement des Unternehmens ausgeblendet.
Noch weitere Ausklammerungen aus dem Ergebnis erfolgen beim EBITA und EBITDA.
Literatur
Lachnit, L./Müller, S.: Unternehmenscontrolling, 2. Aufl., Wiesbaden 2012.
Ersteinstellender Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller