Fair value
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Version vom 12. Mai 2017, 08:29 Uhr von Dienstl-Arnegger (Diskussion | Beiträge)
Prüfsiegel gültig bis 07.01.2020
Beim fair value handelt es sich um einen marktorientierten, jedoch fiktiven Wertmaßstab, der keinen eigenständigen und einheitlichen Wertbegriff darstellt, vielmehr ist für die Ermittlung auf andere Wertansätze zurückzugreifen. Er ist definiert als Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde (IFRS 13.9) Für die Ermittlung des fair value favorisiert das IASB eine fair value-Hierarchie.
siehe: Fair value accounting