Geschäfts- oder Firmenwert
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Der Geschäftswert ist der Mehrwert, der einem Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden hinaus innewohnt. Er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt, die aufgrund besonderer dem Unternehmen eigener Vorteile (z. B. Ruf, Kundenkreis, Organisation) höher oder gesicherter erscheint als bei einem anderen Unternehmen mit sonst vergleichbaren Wirtschaftsgütern. Ist ein derartiger Mehrwert durch die eigene Geschäftstätigkeit geschaffen worden, so spricht man von einem ursprünglichen (originären) Geschäftswert. Der bei der Übernahme eines Unternehmens entgeltlich erworbene Geschäftswert wird dagegen abgeleiteter (derivativer) Geschäftswert genannt. Ein derivativer Geschäftswert darf erst angesetzt werden, wenn das gezahlte Entgelt nicht nachweislich als Anschaffungskosten für die sonstigen Wirtschaftsgüter des erworbenen Betriebsvermögens, seien es materielle oder immaterielle, auszuweisen ist.
Literatur
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 2. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2010. Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]