Unternehmenspolitik
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IGC-DEFINITION (gekürzt)
Unternehmenspolitik
Unternehmenspolitik hat die Aufgabe, externe, zweckbestimmende Interessen am Unternehmen und intern verfolgte Ziele zu harmonisieren, um einen "fit" zwischen Um- und Inwelt zu erreichen. Dieser soll langfristig die Autonomie des Unternehmens gewährleisten. Die Führung muß dazu zunächst die grundsätzlichen Werthaltungen und das Selbstverständnis im Unternehmen sowie die Verhaltensgrundsätze gegenüber Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern bestimmen.
Unternehmenspolitik besteht aus folgenden Elementen:
- Vision
- Leitbild
- Unternehmenskonzept
Eine Vision ist ein konkretes Zukunftsbild, nahe genug, daß man die Realisierbarkeit noch sieht, aber schon entfernt genug, um die Begeisterung der Mitarbeiter der Organisation für eine neue Wirklichkeit zu erwecken. Damit eine Vision kommunizierbar ist, sollte sie aus einem kurzen, leicht merkbaren Wortspiel bestehen. Die Vision ist Grundlage für die Erstellung des Leitbilds. Für die eigentliche strategische und operative Führung sind Vision und Leitbild aber noch zu wenig konkret. Sie müssen im Unternehmenskonzept näher ausgeführt werden.
Das Unternehmenskonzept besteht wiederum aus drei Teilen:
- leistungswirtschaftliches Konzept
- finanzwirtschaftliches Konzept
- soziales Konzept
Diese Elemente ergeben sich aus der Ganzheitlichkeit der Unternehmensführung gegenüber allen Umwelten, also auch der natürlichen. Eine wirklich gelebte Unternehmenspolitik ist an zwei Voraussetzungen gebunden. Ihre Inhalte müssen von den obersten Führungskräften vorgelebt werden, und sie muß schriftlich formuliert sein, damit sich die Führungskräfte immer daran orientieren können.
aus: IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.)