Umlagen
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IGC-DEFINITION (gekürzt)
Mit Kostenumlage bezeichnet man die Belastung von Kostenstellen oder Kostenträgern mit Strukturkosten aus vorgelagerten Kostenstellen, ohne daß ein verursachungsgerechter Zusammenhang besteht. Es werden somit Strukturkosten proportionalisiert.
Durch die Umlage von Strukturkosten wie z.B. Gebäude-, Materialverwaltungs-, Betriebsleitungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten kann man zwar die Herstell- und die Selbstkosten berechnen, man gewinnt aber keine zusätzliche Transparenz.
aus: IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.)