Deckungsbeitrag
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Deckungsbeitrag ist der Überschuss des Erlöses über die Pro-duktkosten (auch proportionale Kosten, Grenzherstellkosten oder Herstellkosten variabel genannt). Der Deckungsbeitrag gehört also zu den Umsatzbegriffen. Wäre der Ausdruck Nettoerlös nicht schon besetzt durch die Rechnung Bruttoerlös minus Erlös-schmälerung = Nettoerlös, so wäre Nettoerlös der passende Aus-druck für Deckungsbeitrag. Demnach wäre als Kompromiss zu wählen, den Deckungsbeitrag als einen Erlösüberschuss oder Umsatzüberschuss zu kennzeichnen.
Deckungsbeitrag ist derjenige Teil seines Erlöses, den ein Produkt nicht zu sich selber braucht zur Abdeckung seiner Produktkosten, sondern den es zur Deckung von Kosten des ihn betreuenden Apparates übrig lässt.
Damit ist zum Ausdruck gebracht, dass die Deckungsbeiträge ein Baby des Verkaufs sind. Der Verkauf möge nicht einwenden, dass ihm mit der Deckungsbeitragsrechnung etwas Neues zuge-mutet wird. Nach wie vor sind die Deckungsbeiträge ein Umsatz-begriff; nur dass nicht mehr der Umsatz insgesamt zählt, sondern die Spanne des Umsatzüberschusses über die Produktkosten. Deckungsbeiträge gibt es nur, wenn ein Kunde gewonnen ist. Ohne Verkaufen kein Deckungsbeitrag. Damit ist ein Rechnen mit Deckungsbeiträgen, das der Controller anbietet, zugleich ein Denken in Marketing-Kategorien.
Mit dem Deckunsbeitrag, den Erlösen, die durch die Produktkos-ten nicht sozusagen aufgefressen werden, können die Struktur-kosten (auch Fixkosten, Gemeinkosten, Regiekosten) abgedeckt werden. Danach sind die Erlöse verfügbar für den Gewinn.
So gibt es zwar (leider) Umsatz ohne Deckungsbeitrag; aber Deckungsbeiträge ohne Umsatz gibt es nicht.
Quelle
Controller Handbuch, 6. Auflage neu geschrieben, Verlag für ControllingWissen AG, Offenburg
Ersteinstellende Autoren
Albrecht Deyhle, Controller Akademie
Gerhard Radinger, Controller Akademie