Arbeitsplan
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IGC-DEFINITION (gekürzt)
Der Arbeitsplan ist die Vorgabe für den Herstellprozeß eines Produktes oder einer Dienstleistung (z.B. in der öffentlichen Verwaltung). Im Arbeitsplan werden die verschiedenen Arbeitsgänge in der richtigen Reihenfolge ihrer Durchführung aufgelistet, wobei für jeden Arbeitsgang angegeben wird, in welcher Kostenstelle er auszuführen ist und welche Vorgabeleistung (Vorgabezeit) dafür vorgesehen ist. Der Arbeitsplan ist somit die Basis für die Kalkulation der Fertigungskosten. Die mit dem proportionalen Kostensatz bewerteten Arbeitsplanpositionen führen zu den proportionalen Fertigungskosten.
aus: IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.)