Flüssige Mittel
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Prüfsiegel gültig bis 2020
Unter flüssigen Mitteln versteht man betriebswirtschaftlich alle Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, die dieses sofort flüssig machen kann, d.h. in Zahlungsmittel umwandeln kann. Dazu zählen Kassenbestand, Bankguthaben, diskontfähige Wechsel, Schecks und börsengängige Wertpapiere. Bilanzanalytisch wird der Begriff flüssige Mittel enger gefasst. Kriterium für die Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zu den flüssigen Mitteln ist die Zahlungsmittelfunktion. Die Position innerhalb der Bilanz lautet "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks". Zum Kassenbestand gehören sämtliches in- und ausländisches Bargeld, das sich in allen Haupt- sowie Nebenkassen befindet, einschließlich der in Automaten befindlichen Münzen. Guthaben bei Kreditinstituten bestehen aus Guthaben bei inländischen und vergleichbaren ausländischen Banken, Sparkassen und Zentralbanken. Schecks beinhalten alle Arten von Bar- und Verrechnungsschecks, inkl. Post- und Reiseschecks. Voraussetzung ist die Verwendung für eigene Rechnung. (§ 266 Abs.2 B. IV. HGB)
Literatur
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 7. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2016.
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Ersteinstellender Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]