Internes Kontroll System (IKS)
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IGC-DEFINITION (gekürzt)
Das interne Kontrollsystem ist die Summe aller von den Organen der Gesellschaft (Aufsichtsrat/Verwaltungsrat/Geschäftsführung) angeordneten Grundsätze und Verfahren, welche die Gewährleistung einer ordnungsmässigen und effizienten Geschäftsführung, der Sicherung der Vermögenswerte, der Verhinderung, bzw. Aufdeckung von deliktischen Handlungen und Fehlern, der Korrektheit und Vollständigkeit der Aufzeichnungen des Rechnungswesens und der rechtzeitigen Erstellung verlässlicher Finanzinformationen dienen. Unternehmen sind durch zahlreiche gesetzliche Vorschriften wie z.B. KonTraG, Sarbanes Oxley Act (SOX) zum Betreiben eines internen Kontrollsystems verpflichtet.
aus: IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.)