Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von ControllingWiki. Durch die Nutzung von ControllingWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen

Vorratsvermögen

Aus ControllingWiki

Version vom 28. Dezember 2015, 21:48 Uhr von Dienstl-Arnegger (Diskussion | Beiträge) (Änderung 4670 von 79.194.67.226 (Diskussion) rückgängig gemacht.)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.

Vorräte bzw. Vorratsvermögen sind gesetzlich nicht definiert. Sie lassen sich nur aus dem Gesetzeszusammenhang – der die Vorräte in das Umlaufvermögen stellt – und im Umkehrschluss definieren. Das HGB besagt, dass „im Anlagevermögen nur die Gegenstände auszuweisen sind, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen". Im Umkehrschluss folgt, dass dem Umlaufvermögen die Gegenstände zuzuordnen sind, die bestimmt sind, dem Betrieb nicht dauernd zu dienen. Zum Vorratsvermögen gehören alle Gegenstände, die im Rahmen des Betriebs verarbeitet, bearbeitet und/oder verkauft werden. Sie werden in der Bilanz untergliedert in: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen; fertige Erzeugnisse und Waren sowie geleistete Anzahlungen. Bewertungsmaßstäbe des Handelsrechts sind – bei Geltung des Niederstwertprinzips – die Anschaffungs- und die Herstellungskosten sowie der beizulegende Zeitwert. Letzterer wird im Steuerrecht durch den Teilwert ersetzt. Gemäß IFRS sind Vorräte mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert zu bewerten.

§ 247 Abs. 2 HGB, § 253 Abs. 4 HGB, § 266 Abs. 2 HGB, IAS 2.9, § 6 Abs. 1 Nr. 2 EstG und R 6.8 EStR

Literatur

Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 2. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2010.

Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller

http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]