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EBIT

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Definition

EBIT (earnings before interest and taxes) = Jahresergebnis vor Steuern und Zinsen

Datenbeschaffung

Aus der GuV ableitbar

Interpretation

Das EBIT ist nur ein Zwischenergebnis der GuV. Es bietet sich nur an, Unternehmen untereinander unabhängig von steuerlichen Verzerrungen und der Kapitalstruktur (Fremdkapitalanteil) zu vergleichen. Allerdings wird damit auch das Steuer- und Finanzmanagement des Unternehmens ausgeblendet.

Noch weitere Ausklammerungen aus dem Ergebnis erfolgen beim EBITA und EBITDA.

Literatur

Lachnit, L./Müller, S.: Unternehmenscontrolling, 2. Aufl., Wiesbaden 2012.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller

www.hsu-hh.de/abwl