Verantwortlichkeitsrechnung
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Version vom 18. August 2010, 15:46 Uhr von Markus Berger-Vogel (Diskussion | Beiträge) (→IGC-DEFINITION (gekürzt))
IGC-DEFINITION (gekürzt)
Verantwortlichkeitsrechnung
Das gesamte betriebliche Rechnungswesen sollte nach dem Grundsatz der Verantwortlichkeit aufgebaut werden. Da Führungskräfte auch für finanzwirtschaftliche Resultate verantwortlich sind, ist durch die Gestaltung von Kostenstellen-, Kostenträger- und Deckungsbeitragsrechnung dafür zu sorgen, daß in den Berichten klar zwischen den von der jeweiligen Person direkt und selbständig innerhalb eines Jahres beeinflußbaren Kosten, Leistungen und Erlösen sowie Umlagen oder kalkulatorischen Werten unterschieden wird.
aus: IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.)