Einzelkosten
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Version vom 12. August 2010, 09:02 Uhr von Markus Berger-Vogel (Diskussion | Beiträge)
IGC-DEFINITION (gekürzt)
Einzelkosten
Einzelkosten können mittels Beleg und ohne Umlage einem bestimmten Bezugsobjekt zugeordnet (dahin kontiert) werden. Die Bezugsobjekte richten sich je nach dem Auswertungszweck: Produkte, Dienstleistungen, Aufträge, Kostenträger, Projekte, Profit Center, Sparten, Kostenstellen (Abteilungen, Regionen, Niederlassungen). Insbesondere ist darauf zu achten, daß alle Beträge anläßlich ihrer Ersterfassung als Einzelkosten einer Kostenstelle oder eines Kostenträgers (Auftrags) belastet und nicht aufgeschlüsselt werden.
aus: IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.)