Buchführung
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Prüfsiegel gültig bis 06.01.2022
Unter dem Begriff Buchführung versteht man die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge auf Grund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild eines Unternehmens.
Je nach Zweckbestimmung und Grundlage des Rechenwerkes haben sich verschiedene Buchführungsarten herausgebildet, wie z. B. die Finanz- und Betriebsbuchführung, die Haupt- und Nebenbuchführung und die Zentral- und Filialbuchführung. Die Finanzbuchführung ist neben der Betriebsbuchführung der wichtigste Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Sie erfüllt in erster Linie eine Dokumentations- und Informationsfunktion. (§ 238 Abs.1 Satz 1 HGB; § 243 Abs. 1 HGB).
Literatur
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 7. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2016. Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Ersteinstellender Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller