Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von ControllingWiki. Durch die Nutzung von ControllingWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen

Bezugsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ControllingWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.
[unmarkierte Version][unmarkierte Version]
(Die Seite wurde neu angelegt: „== Zusammenfassung == Das Bezugsrecht ist ein „Vorkaufsrecht“ eines Altaktionärs auf den Erhalt neuer Aktien. Das Bezugsrecht hat mehrere Aufgaben: {| |1. |'…“)
 
Zeile 30: Zeile 30:
 
|Mit:
 
|Mit:
 
|-
 
|-
|BV= Bezugsverhältnis (Anteil alter Aktien zu Anteil neuer Aktien)
+
|BV= [[Bezugsverhältnis]] (Anteil alter Aktien zu Anteil neuer Aktien)
 
|-
 
|-
 
|A bzw. B= Kurs der Alten Aktien bzw. Bezugskurs der jungen Aktien
 
|A bzw. B= Kurs der Alten Aktien bzw. Bezugskurs der jungen Aktien

Version vom 22. März 2013, 15:04 Uhr

Zusammenfassung

Das Bezugsrecht ist ein „Vorkaufsrecht“ eines Altaktionärs auf den Erhalt neuer Aktien. Das Bezugsrecht hat mehrere Aufgaben:

1. Erhalt des Stimmrechtanteils
Es soll damit gewährleistet werden, dass der Altaktionär seinen Stimmanteil am Eigenkapital nach einer Kapitalerhöhung halten kann. Das kann insbesondere dann wichtig werden, wenn ein Aktionär nach der Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht die Sperrminorität verlieren würde.
2. Vermögenserhalt des Altaktionärs
Es soll den Verwässerungseffekt und den damit verbundenen Kapitalverlust des Altaktionärs ausgleichen.
3. Möglichkeit des Altaktionärs seine bisherige Beteiligung ohne Kapitalverlust zu verringern
Es soll dem Altaktionär die Möglichkeit geben im Falle einer Kapitalerhöhung durch Verkauf des Bezugsrechtes sein Vorrecht auf neue Aktien für einen gegebenen Preis zu verkaufen.

Der Wert des Bezugsrechts (BR) ergibt sich folgendermaßen:

BR = (A - B)
(BV + 1)
Mit:
BV= Bezugsverhältnis (Anteil alter Aktien zu Anteil neuer Aktien)
A bzw. B= Kurs der Alten Aktien bzw. Bezugskurs der jungen Aktien

Datenbeschaffung

Die Daten, die für die Berechnung des Bezugsrechtes benötigt werden, sind den Unterlagen zur Hauptversammlung zu entnehmen.

Literatur

Thomas Biasi, Alfred Blazek, Klaus Eiselmayer: „Finanz-Controlling – Planung und Steuerung von Bilanzen und Finanzen“, 9. Vollständig neu bearbeitete Auflage, Verlag für ControllingWissen AG, Freiburg. Von Colbe/ Coenenberg/ Kajüter/ Pellens (Hrsg.): Betriebswirtschaft für Führungskräfte, 4. Auflage, Stuttgart, 2011;

Ersteinstellender Autor

Guido Kleinhietpaß, Controller Akademie
Sebastian Dietzel