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Einzelkosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. Mai 2011, 18:01 Uhr

IGC-DEFINITION (gekürzt)

Einzelkosten / Direct costs
Einzelkosten können mittels Beleg und ohne Umlage einem bestimmten Bezugsobjekt zugeordnet (dahin kontiert) werden. Die Bezugsobjekte richten sich je nach dem Auswertungszweck: Produkte, Dienstleistungen, Aufträge, Kostenträger, Projekte, Profit Center, Sparten, Kostenstellen (Abteilungen, Regionen, Niederlassungen). Insbesondere ist darauf zu achten, daß alle Beträge anläßlich ihrer Ersterfassung als Einzelkosten einer Kostenstelle oder eines Kostenträgers (Auftrags) belastet und nicht aufgeschlüsselt werden. Die Einhaltung dieser Regel ist die Voraussetzung für eine verantwortungsgerechte Kostenrechnung.

aus: IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.)

Quelle

IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.), 4. Auflage, Schäffer-Poeschel, Stuttgart, 2010

Links

Einzelkosten und Gemeinkosten