Einzelkosten: Unterschied zwischen den Versionen
Aus ControllingWiki
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.[unmarkierte Version] | [geprüfte Version] |
(Änderung 2738 von 81.177.160.8 (Diskussion) rückgängig gemacht.) |
Thomka (Diskussion | Beiträge) K (→Links) |
||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
[[Einzelkosten und Gemeinkosten]] | [[Einzelkosten und Gemeinkosten]] | ||
− | [[Kategorie:Planung]] | + | [[Kategorie:Internes Rechnungswesen und Planung]] |
Version vom 29. Mai 2011, 18:01 Uhr
IGC-DEFINITION (gekürzt)
Einzelkosten / Direct costs
Einzelkosten können mittels Beleg und ohne Umlage einem bestimmten Bezugsobjekt zugeordnet (dahin kontiert) werden. Die Bezugsobjekte richten sich je nach dem Auswertungszweck: Produkte, Dienstleistungen, Aufträge, Kostenträger, Projekte, Profit Center, Sparten, Kostenstellen (Abteilungen, Regionen, Niederlassungen). Insbesondere ist darauf zu achten, daß alle Beträge anläßlich ihrer Ersterfassung als Einzelkosten einer Kostenstelle oder eines Kostenträgers (Auftrags) belastet und nicht aufgeschlüsselt werden. Die Einhaltung dieser Regel ist die Voraussetzung für eine verantwortungsgerechte Kostenrechnung.
aus: IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.)