Betriebsaufspaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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Betriebsaufspaltung bedeutet die Aufteilung eines einheitlichen Unternehmens auf zwei selbstständige Rechtsträger bei Fortbestand bestimmter sachlicher und personeller Gegebenheiten. Die beiden Hauptformen der Betriebsaufspaltung sind die Betriebsaufspaltung in der Form der Besitz- und Betriebsgesellschaft, sowie die Betriebsaufspaltung in der Form der Produktions- und Vertriebsgesellschaft. Bei der Besitz- und Betriebsgesellschaft liegt die besondere sachliche Verbindung darin, dass die Besitzgesellschaft der Betriebsgesellschaft die für ihren Betrieb notwendigen Anlagegüter vermietet oder verpachtet. Im Falle der Produktions- und Vertriebsgesellschaft gehört zu den sachlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Doppelgesellschaft, dass die von der Produktionsgesellschaft erzeugten Güter von der Vertriebsgesellschaft abgesetzt werden. | Betriebsaufspaltung bedeutet die Aufteilung eines einheitlichen Unternehmens auf zwei selbstständige Rechtsträger bei Fortbestand bestimmter sachlicher und personeller Gegebenheiten. Die beiden Hauptformen der Betriebsaufspaltung sind die Betriebsaufspaltung in der Form der Besitz- und Betriebsgesellschaft, sowie die Betriebsaufspaltung in der Form der Produktions- und Vertriebsgesellschaft. Bei der Besitz- und Betriebsgesellschaft liegt die besondere sachliche Verbindung darin, dass die Besitzgesellschaft der Betriebsgesellschaft die für ihren Betrieb notwendigen Anlagegüter vermietet oder verpachtet. Im Falle der Produktions- und Vertriebsgesellschaft gehört zu den sachlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Doppelgesellschaft, dass die von der Produktionsgesellschaft erzeugten Güter von der Vertriebsgesellschaft abgesetzt werden. |
Aktuelle Version vom 3. September 2020, 13:34 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2025
Betriebsaufspaltung bedeutet die Aufteilung eines einheitlichen Unternehmens auf zwei selbstständige Rechtsträger bei Fortbestand bestimmter sachlicher und personeller Gegebenheiten. Die beiden Hauptformen der Betriebsaufspaltung sind die Betriebsaufspaltung in der Form der Besitz- und Betriebsgesellschaft, sowie die Betriebsaufspaltung in der Form der Produktions- und Vertriebsgesellschaft. Bei der Besitz- und Betriebsgesellschaft liegt die besondere sachliche Verbindung darin, dass die Besitzgesellschaft der Betriebsgesellschaft die für ihren Betrieb notwendigen Anlagegüter vermietet oder verpachtet. Im Falle der Produktions- und Vertriebsgesellschaft gehört zu den sachlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Doppelgesellschaft, dass die von der Produktionsgesellschaft erzeugten Güter von der Vertriebsgesellschaft abgesetzt werden.
Literatur
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 710. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 20196.
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Ersteinstellender Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]