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Insolvenzwahrscheinlichkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Insolvenzwahrscheinlichkeit]] (p) gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass ein Unternehmen in einem betrachteten Zeitraum (meist ein Jahr) insolvent wird (z.B. durch drohende Zahlungsunfähigkeit). Sie ist abhängig von (a) erwarteter Höhe der Erträge bzw. Zahlungsüberschüsse im Unternehmen, (b) dem Risikodeckungspotenzial (Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung) sowie (c) dem aggregierten Gesamtrisikoumfang (Ertragsrisiko/Cashflowvolatiliät).  Vereinfacht wird die Ratingnote durch Kreditinstitute und Ratingagenturen oft primär in Abhängigkeit von Finanzkennzahlen der Jahresabschlussanalyse abgeleitet (z.B. in Abhängigkeit von Eigenkapitalquote, Kapitalrendite oder Zinsdeckungsquote). Die Insolvenzwahrscheinlichkeit beeinflusst die Kapitalkosten und ist ein relativ wenig beachteter „Werttreiber“ („[[Insolvenzrisiko]]“). Sie wirkt langfristig quasi wie eine „negative Ertragswachstumsrate“ auf den Unternehmenswert  
 
Die [[Insolvenzwahrscheinlichkeit]] (p) gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass ein Unternehmen in einem betrachteten Zeitraum (meist ein Jahr) insolvent wird (z.B. durch drohende Zahlungsunfähigkeit). Sie ist abhängig von (a) erwarteter Höhe der Erträge bzw. Zahlungsüberschüsse im Unternehmen, (b) dem Risikodeckungspotenzial (Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung) sowie (c) dem aggregierten Gesamtrisikoumfang (Ertragsrisiko/Cashflowvolatiliät).  Vereinfacht wird die Ratingnote durch Kreditinstitute und Ratingagenturen oft primär in Abhängigkeit von Finanzkennzahlen der Jahresabschlussanalyse abgeleitet (z.B. in Abhängigkeit von Eigenkapitalquote, Kapitalrendite oder Zinsdeckungsquote). Die Insolvenzwahrscheinlichkeit beeinflusst die Kapitalkosten und ist ein relativ wenig beachteter „Werttreiber“ („[[Insolvenzrisiko]]“). Sie wirkt langfristig quasi wie eine „negative Ertragswachstumsrate“ auf den Unternehmenswert  
  

Aktuelle Version vom 27. Januar 2019, 11:12 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2021

Die Insolvenzwahrscheinlichkeit (p) gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass ein Unternehmen in einem betrachteten Zeitraum (meist ein Jahr) insolvent wird (z.B. durch drohende Zahlungsunfähigkeit). Sie ist abhängig von (a) erwarteter Höhe der Erträge bzw. Zahlungsüberschüsse im Unternehmen, (b) dem Risikodeckungspotenzial (Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung) sowie (c) dem aggregierten Gesamtrisikoumfang (Ertragsrisiko/Cashflowvolatiliät). Vereinfacht wird die Ratingnote durch Kreditinstitute und Ratingagenturen oft primär in Abhängigkeit von Finanzkennzahlen der Jahresabschlussanalyse abgeleitet (z.B. in Abhängigkeit von Eigenkapitalquote, Kapitalrendite oder Zinsdeckungsquote). Die Insolvenzwahrscheinlichkeit beeinflusst die Kapitalkosten und ist ein relativ wenig beachteter „Werttreiber“ („Insolvenzrisiko“). Sie wirkt langfristig quasi wie eine „negative Ertragswachstumsrate“ auf den Unternehmenswert


Literatur

Gleißner, W./Füser, K. (2014): Praxishandbuch Rating und Finanzierung, 3. Auflage, Verlag Vahlen, München

Gleißner, W. (2002): Wertorientierte Analyse der Unternehmensplanung auf Basis des Risikomanagements, in: Finanz Betrieb, 7/8/2002, S. 417–427


Ersteinstellender Autor

Prof. Dr. Werner Gleißner