Forderungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Mai 2017, 08:32 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 07.01.2020
Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis kann entstanden sein durch:
• Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer bestimmten Gesetzesvorschrift, z.B. ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung, Geschäftsführung ohne Auftrag.
• Vertrag, z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Werkvertrag, Auftrag usw.
Forderungen können zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören.
Zum Anlagevermögen gehören die Ausleihungen. Sie werden in der Praxis meist Darlehensforderungen genannt. Sie werden unterteilt in
• Ausleihungen an verbundene Unternehmen,
• Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und
• sonstige Ausleihungen.
Zum Umlaufvermögen gehören
• Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
• Forderungen gegen verbundene Unternehmen,
• Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und
• sonstige Vermögensgegenstände.
Literatur
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 7. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2016.
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Ersteinstellender Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]