Transferpreise: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Februar 2015, 14:45 Uhr
IGC-DEFINITION
Verrechnungspreise / Transfer prices
Der Begriff des Verrechnungspreises sollte im Sinne einer klaren Abgrenzung sehr restriktiv gehandhabt werden. Verrechnungspreise ermöglichen die Abrechnung des Leistungsaustausches zwischen verflochtenen Gesellschaften oder Geschäftssparten. Werden Leistungen zwischen Kostenstellen ausgetauscht, spricht man von innerbetrieblicher Leistungsverrechnung.
Im Bereich der Konzernkostenrechnung ergibt sich das Problem, daß liefernde Konzerngesellschaften Strukturkosten und Gewinnanteile in ihre Abgabepreise, auch Transferpreise genannt, einrechnen. Für die empfangende Konzerngesellschaft sind diese Transferpreise Materialeinsatz im Sinne von fremdbezogenen Leistungen und die eingerechneten Strukturkosten- und Gewinnanteile sind ihr nicht transparent. Dies führt dazu, daß die einzelne Konzerngesellschaft nur ihr Ergebnis maximiert, nicht aber im Interesse des Gesamtkonzerns handelt. Konzerncontroller müssen deshalb durch geeignete Gestaltung der Rechnungswesensysteme dafür sorgen, daß die Kostenschichtung konzernübergreifend konsolidiert dargestellt werden kann.
aus: IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.)
In Deutschland sind (Stand Februar 2015) fünf Transferpreis-Methoden steuerlich zulässig:
- Preisvergleichsmethode; Comparable Uncontrolled Price Method (CUP)
- Wiederverkaufspreismethode, Resale Price Method (RPM bzw. R-)
- Kostenaufschlagsmethode, Cost Plus Method (C+)
- Nettomargenmethode, transactional net margin method (TNMM)
- Gewinnaufteilungsmethode, Profit Split Method (PSM)
Von diesen steuerlich geprägten Methoden sind zu Steuerungszwecken verwendete Verrechnungspreise zu unterscheiden.
Literatur
Jörg Hanken und Guido Kleinhietpaß: Verrechnungspreise im Spannungsfeld von Controlling und Steuern, 1. Auflage, Haufe, Freiburg, 2014