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Operative Finanzierungsalternativen: Unterschied zwischen den Versionen

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- Bei Personengesellschaften (OHG, KG) oder nicht emissionsfähigen Kapitalgesellschaften (GmbH, Kleine AG) erweitern sich die Spielräume dahingehend, als nicht nur das Privatvermögen mehrerer Teilhaber verfügbar ist, sondern auch neue Gesellschafter hinzukommen können. Allerdings erschweren insbesondere Informationsasymmetrien, der Grad der Mitwirkung bis hin zur Übernahme von Unternehmerfunktionen sowie die eingeschränkte Handelbarkeit rechtsformabhängig die risikoadäquate Bewertung und Vergütung der Anteile.
 
- Bei Personengesellschaften (OHG, KG) oder nicht emissionsfähigen Kapitalgesellschaften (GmbH, Kleine AG) erweitern sich die Spielräume dahingehend, als nicht nur das Privatvermögen mehrerer Teilhaber verfügbar ist, sondern auch neue Gesellschafter hinzukommen können. Allerdings erschweren insbesondere Informationsasymmetrien, der Grad der Mitwirkung bis hin zur Übernahme von Unternehmerfunktionen sowie die eingeschränkte Handelbarkeit rechtsformabhängig die risikoadäquate Bewertung und Vergütung der Anteile.
 
- Emissionsfähige Unternehmungen (wie die AG, die KGaA und die SE) haben Zugang zum organisierten Kapitalmarkt, der Börse. Das in Aktien gestückelte Grundkapital erlaubt eine große Anzahl von Aktionären, die sich auch mit kleinen Beträgen beteiligen können. Die Aktie selbst ist nicht kündbar, aber über die Börse, die über Angebot und Nachfrage deren Kurs ermittelt, leicht zu veräußern. Zudem regelt insbesondere das Aktiengesetz AktG Rechte und Pflichten der Aktionäre sowie der Organe der AG (Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand), sodass die einzugehenden Risiken transparenter werden. Einen Überblick über die Formen der Kapitalerhöhung einer AG skizziert Abb. 1.
 
- Emissionsfähige Unternehmungen (wie die AG, die KGaA und die SE) haben Zugang zum organisierten Kapitalmarkt, der Börse. Das in Aktien gestückelte Grundkapital erlaubt eine große Anzahl von Aktionären, die sich auch mit kleinen Beträgen beteiligen können. Die Aktie selbst ist nicht kündbar, aber über die Börse, die über Angebot und Nachfrage deren Kurs ermittelt, leicht zu veräußern. Zudem regelt insbesondere das Aktiengesetz AktG Rechte und Pflichten der Aktionäre sowie der Organe der AG (Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand), sodass die einzugehenden Risiken transparenter werden. Einen Überblick über die Formen der Kapitalerhöhung einer AG skizziert Abb. 1.
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5. Kreditfinanzierung und Kreditsubstitute
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Die Finanzierung mit Fremdkapital kann entweder im direkten Kontakt zu einem Kapitalgeber erfolgen (etwa der Hausbank) oder – ähnlich den Aktien – durch Stückelung des Gesamtbetrages in Form von Anleihen. Die Vielschichtigkeit einer solchen Kreditbeziehung verdeutlicht Abb. 2 (Schirmeister, 1996).
  
  
  
 
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Version vom 12. Januar 2015, 23:08 Uhr

1 Zusammenfassung Eingebettet in die grundsätzliche Ausrichtung der Finanzierung (→ Strategische Finanzierungsalternativen) besteht die Aufgabe des operativen Finanzmanagements in der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der Bereitstellung von Kapital, um die laufenden Ausgaben sowie das angestrebte Wachstum resp. die vorgesehenen Investitionen der Unternehmung realisieren zu können. Ausgangspunkt hierfür ist die Feststellung des Kapitalbedarfs, der durch vielfältige Maßnahmen der Gestaltung der Leistungsprozesse beeinflusst werden kann. Soweit diese nicht ausreichen, ist zusätzliches Kapital über unternehmungsexterne Finanzinstitutionen (wie Kreditinstitute oder Kapitalmärkte) zu beschaffen. Dies kann über die Bereitstellung von Eigen- oder Fremdkapital erfolgen oder indirekt über das Leasing von Vermögensgegenständen oder die Veräußerung von Forderungen.


2 Das Liquiditätsproblem der Unternehmung Zentrales Anliegen der Finanzwirtschaft einer Unternehmung ist die Sicherung der Liquidität, d.h., die betragsmäßige und termingerechte Aufrechterhaltung der Zah-lungsfähigkeit. Dies ist für jede Unternehmung eine unabdingbare Restriktion und Zielsetzung: - Die Einhaltung aller rechtsverbindlichen Zahlungsverpflichtungen ist Vo-raussetzung dafür, dass ein arbeitsteiliges Wirtschaftssystem überhaupt funktioniert. Insofern zieht deren Missachtung Sanktionen für die Unter-nehmung nach sich: Im Einzelfall in Form von Vertragsstrafen, höheren Zinsen oder Pfändungen, nachhaltig ist die Existenz der Unternehmung durch Insolvenz („Zahlungsunfähigkeit“) bedroht. - Darüber hinaus und insbesondere ist eine ausreichende Liquiditätsre-serve erforderlich, um eine Unternehmung planmäßig fortzuführen, sei es, um den reibungslosen Geschäftsverkehr zu gewährleisten, aus Gründen der Vorsicht oder um gegebenenfalls ein vorteilhaftes Geschäft realisieren zu können. Sicherung und Gestaltung der Liquidität unterliegen demgemäß einer betragsmäßi-gen und einer zeitlichen Komponente, die sowohl durch leistungswirtschaftliche als auch durch (rein) finanzwirtschaftliche Maßnahmen beeinflusst werden können.


3 Innenfinanzierung Die Bereitstellung liquider Mittel über den Leistungsprozess durch getätigte Umsätze, die der Unternehmung tatsächlich als Einnahmen zufließen, bildet die Basis der Liquiditätssteuerung einer Unternehmung. Ein großer Teil dieser Einnahmen wird dabei unmittelbar wieder in Form von Ausgaben für Einsatzgüter, aber auch für Steuern und Abgaben abfließen. Deren Höhe kann nicht unwesentlich durch eine gezielte Strukturierung des Vermögens (z.B. Vorratshaltung, Forderungsmanagement) und der Verbindlichkeiten (etwa durch Ausschöpfen von Zahlungszielen) beeinflusst werden. Verbleibende Mittel stehen der Unternehmung möglicherweise längerfristig zur Verfügung, können mithin für Investitionszwecke eingesetzt werden. Diese Innenfinanzierung ist vornehmlich in drei Ausprägungen relevant: - Die Wertminderungen von Betriebsmitteln (wie Gebäude, Maschinen) werden jährlich in Form von Abschreibungen als Aufwand in der GuV verbucht. Werden diese Aufwendungen über die Umsatzerlöse „verdient“, stehen diese Mittel für Investitionen, Schuldentilgung oder Gewinnaus-schüttungen zur Verfügung, erweitern mithin den Finanzierungsspielraum („Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten“). - Dies gilt gleichermaßen für die Bildung von langfristigen Rückstellungen wie insbesondere Pensionsrückstellungen („Finanzierung durch Rück-stellungen“). - Schließlich vermeidet die Einbehaltung erwirtschafteter Gewinne („Selbstfinanzierung“) den Abfluss von Liquidität, so dass auch hier Mittel für Investitionen zur Verfügung stehen. Gemessen werden kann diese Innenfinanzierungskraft näherungsweise über den Cash Flow, der in der einfachsten Variante definiert werden kann als

Jahresüberschuss + Abschreibungen - Zuschreibungen +/- Erhöhung/Verminderung (langfristiger) Rückstellungen.

Der Cash Flow beziffert den Innenfinanzierungssaldo präzise, soweit alle anderen Erträge und Aufwendungen zahlungswirksam sind und Abschreibungen wie Rück-stellungen über den Umsatz zufließen.


4 Beteiligungsfinanzierung Falls die Innenfinanzierung für die Liquiditätssteuerung und das geplante Wachstum nicht ausreicht, ist Kapital über die Finanzmärkte zuzuführen. Diese Außenfinanzierung kann – in Konkretisierung der → Strategischen Finanzierungsalternativen – als Eigen- oder Fremdkapital realisiert werden. Die Möglichkeit zur Finanzierung mit Eigenkapital („Beteiligungsfinanzierung“, „Einlagenfinanzierung“) hängt entscheidend von der Rechtsform der Unternehmung ab: - Bei einer Einzelfirma ist die Zuführung durch das private Vermögen des Inhabers begrenzt, evt. erweitert um einen Stillen Gesellschafter. - Bei Personengesellschaften (OHG, KG) oder nicht emissionsfähigen Kapitalgesellschaften (GmbH, Kleine AG) erweitern sich die Spielräume dahingehend, als nicht nur das Privatvermögen mehrerer Teilhaber verfügbar ist, sondern auch neue Gesellschafter hinzukommen können. Allerdings erschweren insbesondere Informationsasymmetrien, der Grad der Mitwirkung bis hin zur Übernahme von Unternehmerfunktionen sowie die eingeschränkte Handelbarkeit rechtsformabhängig die risikoadäquate Bewertung und Vergütung der Anteile. - Emissionsfähige Unternehmungen (wie die AG, die KGaA und die SE) haben Zugang zum organisierten Kapitalmarkt, der Börse. Das in Aktien gestückelte Grundkapital erlaubt eine große Anzahl von Aktionären, die sich auch mit kleinen Beträgen beteiligen können. Die Aktie selbst ist nicht kündbar, aber über die Börse, die über Angebot und Nachfrage deren Kurs ermittelt, leicht zu veräußern. Zudem regelt insbesondere das Aktiengesetz AktG Rechte und Pflichten der Aktionäre sowie der Organe der AG (Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand), sodass die einzugehenden Risiken transparenter werden. Einen Überblick über die Formen der Kapitalerhöhung einer AG skizziert Abb. 1.

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5. Kreditfinanzierung und Kreditsubstitute Die Finanzierung mit Fremdkapital kann entweder im direkten Kontakt zu einem Kapitalgeber erfolgen (etwa der Hausbank) oder – ähnlich den Aktien – durch Stückelung des Gesamtbetrages in Form von Anleihen. Die Vielschichtigkeit einer solchen Kreditbeziehung verdeutlicht Abb. 2 (Schirmeister, 1996).