Financial Due Diligence: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. Dezember 2015, 21:59 Uhr
Due Diligence bedeutet übersetzt "mit angemessener Sorgfalt". Die Bezeichnung hat ihren Ursprung in kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der USA. Dort kann ein Haftungsausschluss für Prüfer der Emissionsprospekte erlangt werden, sofern die Angaben des Prüfers mit erforderlicher Sorgfalt, also "due diligence" gemacht sind. Die Due Diligence ist die Analyse und Prüfung des Zielunternehmens bei einer Unternehmenstransaktion, die durch Informationsbeschaffen und -aufbereiten die Qualität von Entscheidungen erhöht und so zu einer verbesserten Wertfeststellung beiträgt. Die Due Diligence hat die Aufgabe, die hohen Misserfolgsquoten bei Unternehmenstransaktionen zu senken. Sie soll vermeiden, dass Marktpotenziale und Synergieeffekte überschätzt, Risiken unterschätzt, versteckte Lasten übersehen oder ein zu hoher Preis für das Akquisitionsobjekt gezahlt werden. Dabei liefert die Due Diligence die Entscheidungsgrundlage für Änderungen in den Transaktionsbedingungen oder den Abbruch der Verhandlungen.
Literatur
Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Ersteinstellender Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]