GmbH: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Sie ist in vielerlei Beziehung personenbezogen und daher besonders für Unternehmen geeignet, bei denen persönliche Beziehungen zwischen den Gesellschaftern bestehen. Anders als bei der AG sind bei der GmbH die Mitglieder nicht anonym. Dies zeigt sich daran, dass die Geschäftsanteile nicht in Wertpapieren verbrieft sind und ihre Abtretung der notariellen Form bedarf. Die GmbH kann daher nicht über die Börse am Kapitalmarkt teilnehmen und | + | Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Sie ist in vielerlei Beziehung personenbezogen und daher besonders für Unternehmen geeignet, bei denen persönliche Beziehungen zwischen den Gesellschaftern bestehen. Anders als bei der AG sind bei der GmbH die Mitglieder nicht anonym. Dies zeigt sich daran, dass die Geschäftsanteile nicht in Wertpapieren verbrieft sind und ihre Abtretung der notariellen Form bedarf. Die GmbH kann daher nicht über die Börse am Kapitalmarkt teilnehmen und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck gegründet werden. Ihr Gegenstand muss nicht der Betrieb eines Unternehmens sein; er kann auch etwa in der Vermögensverwaltung bestehen. Die GmbH hat als Kapitalgesellschaft und juristische Person eine eigene Vermögenssphäre, die von jener der Gesellschafter getrennt ist. Den Gesellschaftsgläubigern haftet daher nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Sie hat die ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften im HGB zu beachten. |
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== Literatur == | == Literatur == |
Version vom 4. Mai 2012, 18:03 Uhr
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Sie ist in vielerlei Beziehung personenbezogen und daher besonders für Unternehmen geeignet, bei denen persönliche Beziehungen zwischen den Gesellschaftern bestehen. Anders als bei der AG sind bei der GmbH die Mitglieder nicht anonym. Dies zeigt sich daran, dass die Geschäftsanteile nicht in Wertpapieren verbrieft sind und ihre Abtretung der notariellen Form bedarf. Die GmbH kann daher nicht über die Börse am Kapitalmarkt teilnehmen und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck gegründet werden. Ihr Gegenstand muss nicht der Betrieb eines Unternehmens sein; er kann auch etwa in der Vermögensverwaltung bestehen. Die GmbH hat als Kapitalgesellschaft und juristische Person eine eigene Vermögenssphäre, die von jener der Gesellschafter getrennt ist. Den Gesellschaftsgläubigern haftet daher nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Sie hat die ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften im HGB zu beachten.
Literatur
Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]