Value at Risk (VaR): Unterschied zwischen den Versionen
Aus ControllingWiki
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.[unmarkierte Version] | [geprüfte Version] |
(Die Seite wurde neu angelegt: „Value at Risk ist ein Risikomaß und bezeichnet eine Art „realistischer Höchstschaden”. Der Value at Risk (VaR) ist dabei definiert als Schadenshöhe,…“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ''Prüfsiegel gültig bis 2021'' | ||
+ | |||
Value at Risk ist ein [[Risikomaß]] und bezeichnet eine Art „realistischer Höchstschaden”. Der Value at Risk (VaR) ist dabei definiert als Schadenshöhe, die in einem bestimmten Zeitraum („Halteperiode“, z.B. ein Jahr) mit einer festgelegten Wahrscheinlichkeit (z.B. 95 % oder 99 %) nicht überschritten wird. Für diesen „realistischen Höchstschaden“ sollte das Unternehmen genügend Eigenkapital vorhalten, um bei einem Eintritt die Schäden decken zu können. Der VaR ist auch Grundlage für die bankinterne Risikomessung und -steuerung. Die Ermittlung des VaR ist für die Kreditinstitute von zentraler Bedeutung, da sie Grundlage für aufsichtsrechtliche Meldeverfahren und die erforderlichen Eigenkapitalunterlegungen ([[Eigenkapitalunterlegung]]) ist. Daneben sind auch Cash-Flow at Risk-Modelle zu finden, bei denen das Risiko zukünftiger Cash-Flows durch einen Risikofaktor ausgedrückt wird. Oft werden auch diese zusammenfassend als Value-at-Risk-Ansätze bezeichnet. Siehe auch [[Risikoaggregation]], [[Conditional Value-at-Risk]] oder [[Credit Value-at-Risk]] | Value at Risk ist ein [[Risikomaß]] und bezeichnet eine Art „realistischer Höchstschaden”. Der Value at Risk (VaR) ist dabei definiert als Schadenshöhe, die in einem bestimmten Zeitraum („Halteperiode“, z.B. ein Jahr) mit einer festgelegten Wahrscheinlichkeit (z.B. 95 % oder 99 %) nicht überschritten wird. Für diesen „realistischen Höchstschaden“ sollte das Unternehmen genügend Eigenkapital vorhalten, um bei einem Eintritt die Schäden decken zu können. Der VaR ist auch Grundlage für die bankinterne Risikomessung und -steuerung. Die Ermittlung des VaR ist für die Kreditinstitute von zentraler Bedeutung, da sie Grundlage für aufsichtsrechtliche Meldeverfahren und die erforderlichen Eigenkapitalunterlegungen ([[Eigenkapitalunterlegung]]) ist. Daneben sind auch Cash-Flow at Risk-Modelle zu finden, bei denen das Risiko zukünftiger Cash-Flows durch einen Risikofaktor ausgedrückt wird. Oft werden auch diese zusammenfassend als Value-at-Risk-Ansätze bezeichnet. Siehe auch [[Risikoaggregation]], [[Conditional Value-at-Risk]] oder [[Credit Value-at-Risk]] | ||
Version vom 17. Juli 2018, 16:10 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2021
Value at Risk ist ein Risikomaß und bezeichnet eine Art „realistischer Höchstschaden”. Der Value at Risk (VaR) ist dabei definiert als Schadenshöhe, die in einem bestimmten Zeitraum („Halteperiode“, z.B. ein Jahr) mit einer festgelegten Wahrscheinlichkeit (z.B. 95 % oder 99 %) nicht überschritten wird. Für diesen „realistischen Höchstschaden“ sollte das Unternehmen genügend Eigenkapital vorhalten, um bei einem Eintritt die Schäden decken zu können. Der VaR ist auch Grundlage für die bankinterne Risikomessung und -steuerung. Die Ermittlung des VaR ist für die Kreditinstitute von zentraler Bedeutung, da sie Grundlage für aufsichtsrechtliche Meldeverfahren und die erforderlichen Eigenkapitalunterlegungen (Eigenkapitalunterlegung) ist. Daneben sind auch Cash-Flow at Risk-Modelle zu finden, bei denen das Risiko zukünftiger Cash-Flows durch einen Risikofaktor ausgedrückt wird. Oft werden auch diese zusammenfassend als Value-at-Risk-Ansätze bezeichnet. Siehe auch Risikoaggregation, Conditional Value-at-Risk oder Credit Value-at-Risk
Literatur
Albrecht, P./Maurer, R. (2005): Investment- und Risikomanagement, 2. Aufl., Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart