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Internes Kontroll System (IKS): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Internes Kontrollsystem IKS / [[:en:Internal audit system|Internal audit system]]'''<br>
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Das interne Kontrollsystem ist die Summe aller von den Organen der Gesellschaft (Aufsichtsrat/Verwaltungsrat/Geschäftsführung) angeordneten Grundsätze und Verfahren, welche die Gewährleistung einer ordnungsmässigen und effizienten Geschäftsführung, der Sicherung der Vermögenswerte, der Verhinderung, bzw. Aufdeckung von deliktischen Handlungen und Fehlern, der Korrektheit und Vollständigkeit der Aufzeichnungen des Rechnungswesens und der rechtzeitigen Erstellung verlässlicher Finanzinformationen dienen. Unternehmen sind durch zahlreiche gesetzliche Vorschriften wie z.B. KonTraG, Sarbanes Oxley Act (SOX) zum Betreiben eines internen Kontrollsystems verpflichtet. Das IKS kann folglich nicht Bestandteil des [[Controller]]<nowiki/>dienstes sein, prüft es doch auch dort die Einhaltung der erwähnten Grundsätze und Verfahren. Ebenso wenig ist der Controllerdienst ein Teil der internen Revision, da er zukunftsorientierte Führungsunterstützung betreibt.
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aus: [http://www.igc-controlling.org/DE/_publikationen/publikationen.php IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.)]
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== Quelle ==
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[http://www.igc-controlling.org/DE/_publikationen/publikationen.php IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.), 4. Auflage, Schäffer-Poeschel, Stuttgart, 2010]
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[[Kategorie: Weiterentwicklung des Controllings]]

Aktuelle Version vom 30. Dezember 2015, 22:24 Uhr

IGC-DEFINITION

Internes Kontrollsystem IKS / Internal audit system
Das interne Kontrollsystem ist die Summe aller von den Organen der Gesellschaft (Aufsichtsrat/Verwaltungsrat/Geschäftsführung) angeordneten Grundsätze und Verfahren, welche die Gewährleistung einer ordnungsmässigen und effizienten Geschäftsführung, der Sicherung der Vermögenswerte, der Verhinderung, bzw. Aufdeckung von deliktischen Handlungen und Fehlern, der Korrektheit und Vollständigkeit der Aufzeichnungen des Rechnungswesens und der rechtzeitigen Erstellung verlässlicher Finanzinformationen dienen. Unternehmen sind durch zahlreiche gesetzliche Vorschriften wie z.B. KonTraG, Sarbanes Oxley Act (SOX) zum Betreiben eines internen Kontrollsystems verpflichtet. Das IKS kann folglich nicht Bestandteil des Controllerdienstes sein, prüft es doch auch dort die Einhaltung der erwähnten Grundsätze und Verfahren. Ebenso wenig ist der Controllerdienst ein Teil der internen Revision, da er zukunftsorientierte Führungsunterstützung betreibt.

aus: IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.)

Quelle

IGC-Controller-Wörterbuch, International Group of Controlling (Hrsg.), 4. Auflage, Schäffer-Poeschel, Stuttgart, 2010