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Kapitalflussrechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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In Deutschland ist die Kapitalflussrechnung erst seit 1998 gem. § 297 Abs. 1 S. 1 HGB ein Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses. Zunächst nur für börsennotierte Gesellschaften haben mit der Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetzes 2004 sämtliche Mutterunternehmen ihren Konzernjahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung zu ergänzen, wobei DRS 2 zu beachten ist.  
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In Deutschland ist die Kapitalflussrechnung erst seit 1998 gem. § 297 Abs. 1 S. 1 HGB ein Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses. Zunächst nur für börsennotierte Gesellschaften haben mit der Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetzes 2004 sämtliche Mutterunternehmen ihren Konzernjahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung zu ergänzen, wobei DRS 21 zu beachten ist.  
 
Für Abschlüsse nach IFRS und US-GAAP sind IAS 7 ‚Cash Flow Statements’ und SFAS 95 ‚Statement of Cash Flows’ relevant.
 
Für Abschlüsse nach IFRS und US-GAAP sind IAS 7 ‚Cash Flow Statements’ und SFAS 95 ‚Statement of Cash Flows’ relevant.
  
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[[Kategorie:Externes Rechnungswesen/Accounting]]

Aktuelle Version vom 27. Januar 2019, 14:23 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2020

Zusammenfassung

Die Kapitalflussrechnung, die auch als Finanzfluss-, Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung oder Cashflow-Statement bezeichnet wird, ist ein spezielles Instrument für die Einschätzung der finanziellen Lage von Unternehmen und somit zentrale Basis etwa für die Solvenzbeurteilung oder die Analyse der finanziellen Auswirkungen verfolgter Strategien. Das Instrument wurde im internen Rechnungswesen zur Unterstützung der Finanzsteuerung entwickelt und dann in rechtlich determinierten Ausgestaltungsformen in die Rechnungslegung übernommen. Begründung hierfür ist, dass die obligatorischen Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) eine adäquate Beurteilung der Finanzlage nur begrenzt zulassen. Als Zusatzinstrument für die Dokumentation von Entwicklung, Herkunft und Verwendung der Finanzmittel bietet sich die Kapitalflussrechnung an, durch die neben der Darstellung von Vermögen und Kapital als Stichtagswerte in der Bilanz sowie der Erträge und Aufwendungen als Zeitraumrechnung in der GuV dann auch die Ein- und Auszahlungen der betrachteten Periode abgebildet werden.

Erstellungsverpflichtung und Normen

In Deutschland ist die Kapitalflussrechnung erst seit 1998 gem. § 297 Abs. 1 S. 1 HGB ein Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses. Zunächst nur für börsennotierte Gesellschaften haben mit der Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetzes 2004 sämtliche Mutterunternehmen ihren Konzernjahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung zu ergänzen, wobei DRS 21 zu beachten ist. Für Abschlüsse nach IFRS und US-GAAP sind IAS 7 ‚Cash Flow Statements’ und SFAS 95 ‚Statement of Cash Flows’ relevant.

Erstellungsarten

Im Wesentlichen wird von einer Kapitalflussrechnung ein bewertungswillkürfreier Ausweis der Liquiditätsströme einer Periode unter Einhaltung einer materiellen und formellen Kontinuität und Einheitlichkeit gefordert. Hinsichtlich der Erstellung einer Kapitalflussrechnung kann zunächst eine direkte Ableitung aus dem Unternehmen, unter Einbeziehung der Kontenumsätze, erfolgen, was weitere Aufgliederungen nach Produkten, Stellen, Bereichen und Segmenten ermöglicht. Diese originär erstellten Kapitalflussrechnungen können beispielsweise durch Zuweisung entsprechender (zweistelliger) Kontierungsschlüssel zur Aufspaltung der Geschäftsvorfälle in zahlungswirksame und zahlungsunwirksame Vorgänge erfolgen. Hinsichtlich der Erstellung einer Kapitalflussrechnung kann zunächst eine direkte Ableitung aus dem Unternehmen, unter Einbeziehung der Kontenumsätze, erfolgen, was weitere Aufgliederungen nach Produkten, Stellen, Bereichen und Segmenten ermöglicht. Diese originär erstellten Kapitalflussrechnungen können beispielsweise durch Zuweisung entsprechender Kontierungsschlüssel zur Aufspaltung der Geschäftsvorfälle in zahlungswirksame und zahlungsunwirksame Vorgänge abgeleitet werden.

Zu dem gleichen Endergebnis wie die originär abgeleitete führt aber auch die derivativ abgeleitete Kapitalflussrechnung, die nur auf Basis zweier aufeinander folgender Jahresabschlüsse erstellt werden kann. Dieses Verfahren ist sowohl Unternehmensintern als auch –extern durchführbar. Die Rechnung enthält aber keine Zusatzinformationen, sondern stellt lediglich eine Umstrukturierung und Komprimierung der im Jahresabschluss gegebenen Informationen nach finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten dar. Die derivative Ermittlung der Kapitalflussrechnung baut auf dem bereits erstellten Jahresabschluss auf. Hierfür muss gedanklich zunächst eine Veränderungsbilanz erstellt werden, die aus der Beständedifferenzenbilanz abgeleitet werden kann. Die Veränderungsbilanz resultiert aus den Salden der einzelnen Bestände zweier aufeinander folgender Stichtagsbilanzen. Diese Salden stellen zunächst einmal die so genannte Beständedifferenzenbilanz dar. Durch Umgliederung der negativen Beständedifferenzen auf die jeweils andere Seite der Bilanz ergibt sich ein Bewegungsbild, wobei die ermittelten Bestandsdifferenzen als Mittelbewegungen interpretiert werden können, die die finanzwirtschaftlichen Vorgänge anzeigen.

Die Finanzflüsse sind jedoch noch nicht direkt aus der Bewegungsbilanz zu entnehmen, da beispielsweise Aktivminderungen auch durch nichtzahlungsbegleitete Abschreibungen verursacht sein können. Es ist daher nötig, das in der Bewegungsbilanz unter Passivmehrung ausgewiesene Jahresergebnis durch die gesamten Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung zu ersetzen, wobei zunächst die Aufwendungen als Mittelverwendung und die Erträge als Mittelherkunft klassifiziert werden. Bei ausreichender Detailliertheit der Untergliederung können jetzt die aus Abgrenzungsbuchungen resultierenden, nicht zahlungsbegleiteten Vorgänge sowohl in der GuV als auch in der Bewegungsbilanz visualisiert werden. Da durch das System der doppelten Buchhaltung Kontenbewegungen stets Soll und Haben be¬rühren, finden sich die zu eliminierenden nicht zahlungsbegleiteten Vorgänge sowohl auf der Mittelherkunft als auch auf der Mittelverwendungsseite. So stehen z.B. die o.g. aktivmindernden Abschreibungen, die zunächst fälschlich als Mittelherkunft interpretiert wurden, in der GuV unter den Aufwendungen, die zunächst als Auszahlungen und damit als Mittelverwendung klassifiziert wurden. Durch beidseitige Eliminierung dieser Vorgänge sind die tatsächlichen Finanzflüsse zu erhalten.

Die Berichtigung der Daten aus Bilanz und Erfolgsrechnung um zahlungsunwirksame Positionen kann sowohl direkt als auch indirekt geschehen. Bei der direkten Methode werden zur Ermittlung des Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sämtliche Aufwendungen und Erträge, die beim Entstehen keinen Finanzmittelfluss bewirkt haben, eliminiert. Es werden demnach ausschließlich Erfolgsein- und Erfolgsauszahlungen erfasst und dargestellt. Bei der indirekten Erfassung werden ausgehend von einer Gewinngröße die zahlungsunwirksamen Aufwendungen addiert und die zahlungsunwirksamen Erträge subtrahiert. Nach diesen Saldierungen zwischen Erfolgsrechnung und Veränderungsbilanz bleibt aus dem Beständeänderungsbild eine Übersicht der erfolgsneutralen Investitions- und Finanzierungszahlungen und aus dem Erfolgsbild eine Darstellung der Erfolgsein- und Erfolgsauszahlungen der Periode, wobei ein Bruttoausweis zu beachten ist und eine Untergliederung in die Bereiche Cash provided by/used for Operating Activities (Fondsveränderung aus operativer Tätigkeit), Cash provided by/used for Investing Activities (Fondsveränderung aus Investitionstätigkeit) und Cash provided by/used for Financial Activities (Fondsveränderung aus Finanzierungstätigkeit) zu erfolgen hat.

Verankerung im Controlling

Für das Management stellt die Kapitalflussrechnung ein mächtiges Instrument der Finanzführung dar, zumal sie als Bindeglied zwischen GuV und Bilanz durch Sicherstellung der sachlichen Integration von Erfolg und Liquidität im Rahmen von Planungen unerlässlich ist. Aufgrund der betrachteten Kalküle (Ein- und Auszahlungen) sind keine Bewertungsunterschiede zwischen der internen und der externen Darstellung zu erwarten, so dass die Kapitalflussrechnung eine ausgezeichnete Möglichkeit darstellt, das interne und das externe Rechnungswesen im Sinne einer konvergenten Ausrichtung zu verbinden. Auch für die Überwachung des Unternehmens trägt eine Kapitalflussrechnung erheblich zum Abbau von Informationsasymmetrien zwischen der Unternehmensführung und den übrigen Überwachungsorganen bei, da nur mit Betrachtung der Finanzflüsse sinnvolle Aussagen über die finanzielle Lage des Unternehmens möglich sind.

Quellen

Eiselt, A. / Müller, S.: IFRS: Kapitalflussrechnung: Darstellung und Analyse von Cashflows und Zahlungsmitteln – IFRS Best Practice Bd. 8, Berlin 2008.

Müller, S.: Beitrag Kapitalflussrechnung im Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Verlag, Freiburg 2009.

Erstersteller

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller, Hamburg

http://www.hsu-hh.de/abwl[1]