Kostenaufschlagsmethode: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der Gewinnzuschlag bei der Kostenaufschlagsmethode muss mit dem | + | Der Gewinnzuschlag bei der Kostenaufschlagsmethode muss mit dem Funktions- & Risiko-Profil der nach C+ vergüteten Konzerngesellschaft korrelieren. Je mehr Funktionen und Risiken von dieser ausgeübt bzw. getragen werden, desto höher sollte der Gewinnzuschlag festgelegt werden. So agiert beispielsweise ein Dienstleister, der auf Basis der Voll-Ist-Kosten vergütet wird, quasi risikolos und sollte mit einem deutlich geringeren Gewinnzuschlag vergütet werden als ein Dienstleister, der nach Teil-Plan-Kosten vergütet wird. |
− | Im Falle von fixen, relativ kleinen Gewinnzuschlägen für den Vertrieb von Fertigprodukten vom Produzenten an die Vertriebsgesellschaft besteht häufig das Risiko einer steuerlich unangemessenen Ergebnisallokation und folglich von Betriebsprüfungsrisiken. Diese können in aller Regel begrenzt werden, wenn zwar systemtechnisch eine C+ Methode zur VP Bildung angewendet wird, der Gewinnzuschlag jedoch je nach Endkundenpreis/Vertriebsgebiet/-gesellschaft angepasst wird und daher schwankt. Aus methodischer Sicht wird in einem solchen Fall eine Wiederverkaufspreismethode bzw. TNMM (transaktionsbezogene [[Nettomargenmethode]]) gelebt, die auch so zu dokumentieren wäre. | + | Im Falle von fixen, relativ kleinen Gewinnzuschlägen für den Vertrieb von Fertigprodukten vom Produzenten an die Vertriebsgesellschaft besteht häufig das [[Risiko]] einer steuerlich unangemessenen Ergebnisallokation und folglich von Betriebsprüfungsrisiken. Diese können in aller Regel begrenzt werden, wenn zwar systemtechnisch eine C+ Methode zur VP Bildung angewendet wird, der Gewinnzuschlag jedoch je nach Endkundenpreis/Vertriebsgebiet/-gesellschaft angepasst wird und daher schwankt. Aus methodischer Sicht wird in einem solchen Fall eine Wiederverkaufspreismethode bzw. TNMM (transaktionsbezogene [[Nettomargenmethode]]) gelebt, die auch so zu dokumentieren wäre. |
Für die Analyse der Angemessenheit vergleicht man den Gewinnaufschlag des konzerninternen Lieferanten/Dienstleisters mit dem von unabhängigen Lieferanten/Dienstleistern, der über eine Benchmark-Studie ermittelt wird. | Für die Analyse der Angemessenheit vergleicht man den Gewinnaufschlag des konzerninternen Lieferanten/Dienstleisters mit dem von unabhängigen Lieferanten/Dienstleistern, der über eine Benchmark-Studie ermittelt wird. | ||
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Die Kostenaufschlagsmethode stellt einen kostenorientierten Ansatz zur VP Bildung dar. Sie weist erhebliche Ermessensspielräume des Steuerpflichtigen auf, vor Allem in Hinsicht auf den Zeitbezug der Kosten (Ist-Kosten vs Plan-Kosten) und den Sachumfang der Kosten (Voll-Kosten vs Teil-Kosten). | Die Kostenaufschlagsmethode stellt einen kostenorientierten Ansatz zur VP Bildung dar. Sie weist erhebliche Ermessensspielräume des Steuerpflichtigen auf, vor Allem in Hinsicht auf den Zeitbezug der Kosten (Ist-Kosten vs Plan-Kosten) und den Sachumfang der Kosten (Voll-Kosten vs Teil-Kosten). | ||
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Aus Controlling-Sicht bestehen bei dieser Methode die geringsten Abweichungen zu den eigenen Instrumenten. Ob sich der Aufwand zusätzlicher Kennzahlen oder Instrumente (neben der steuerlichen Sicht) lohnt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Im Regelfall dürfte die Antwort negativ ausfallen. | Aus Controlling-Sicht bestehen bei dieser Methode die geringsten Abweichungen zu den eigenen Instrumenten. Ob sich der Aufwand zusätzlicher Kennzahlen oder Instrumente (neben der steuerlichen Sicht) lohnt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Im Regelfall dürfte die Antwort negativ ausfallen. | ||
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== Quellen == | == Quellen == | ||
− | Jörg Hanken | + | Jörg Hanken, Guido Kleinhietpaß, Martin Lagarden: Verrechnungspreise: Praxisleitfaden für Controller und Steuerexperten, 2. Auflage, Haufe, Freiburg, 2016 |
Lorenz Bernhardt (Hrsg.): Verrechnungspreise, 1. Auflage, Boorberg, Stuttgart, 2014 | Lorenz Bernhardt (Hrsg.): Verrechnungspreise, 1. Auflage, Boorberg, Stuttgart, 2014 | ||
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2019, 14:30 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2022
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
Der Begriff 'Kostenaufschlagsmethode' ist die deutsche Entsprechung des englischen Ausdrucks 'cost plus-method (C+)'. Es handelt sich damit um eine der steuerlich geregelten Methoden der Transferpreise - also nicht zu verwechseln mit interner Leistungsverrechnung (siehe Verrechnungspreise). Die Kostenaufschlagsmethode geht von den Kosten aus, die einem Lieferanten bzw. einem Dienstleister bei einem konzerninternen Geschäft entstehen. Diese Kosten werden um einen fremdüblichen, wertschöpfungsadäquaten Gewinnaufschlag ("cost plus mark-up") erhöht.
Darstellung der Methode
In der Praxis findet sich diese Methode vor Allem bei der Verrechnungspreis („VP“) Festlegung für den Vertrieb von Fertigprodukten vom Produzenten (als sogenanntes Routineunternehmen) an die Vertriebsgesellschaft sowie bei der konzerninternen Verrechnung von Dienstleistungen. Der Gewinnzuschlag bei der Kostenaufschlagsmethode muss mit dem Funktions- & Risiko-Profil der nach C+ vergüteten Konzerngesellschaft korrelieren. Je mehr Funktionen und Risiken von dieser ausgeübt bzw. getragen werden, desto höher sollte der Gewinnzuschlag festgelegt werden. So agiert beispielsweise ein Dienstleister, der auf Basis der Voll-Ist-Kosten vergütet wird, quasi risikolos und sollte mit einem deutlich geringeren Gewinnzuschlag vergütet werden als ein Dienstleister, der nach Teil-Plan-Kosten vergütet wird.
Im Falle von fixen, relativ kleinen Gewinnzuschlägen für den Vertrieb von Fertigprodukten vom Produzenten an die Vertriebsgesellschaft besteht häufig das Risiko einer steuerlich unangemessenen Ergebnisallokation und folglich von Betriebsprüfungsrisiken. Diese können in aller Regel begrenzt werden, wenn zwar systemtechnisch eine C+ Methode zur VP Bildung angewendet wird, der Gewinnzuschlag jedoch je nach Endkundenpreis/Vertriebsgebiet/-gesellschaft angepasst wird und daher schwankt. Aus methodischer Sicht wird in einem solchen Fall eine Wiederverkaufspreismethode bzw. TNMM (transaktionsbezogene Nettomargenmethode) gelebt, die auch so zu dokumentieren wäre.
Für die Analyse der Angemessenheit vergleicht man den Gewinnaufschlag des konzerninternen Lieferanten/Dienstleisters mit dem von unabhängigen Lieferanten/Dienstleistern, der über eine Benchmark-Studie ermittelt wird.
(Siehe auch OECD-Richtlinie 2010, Tz. 2.32)
Theoretische Eignung
Die Kostenaufschlagsmethode stellt einen kostenorientierten Ansatz zur VP Bildung dar. Sie weist erhebliche Ermessensspielräume des Steuerpflichtigen auf, vor Allem in Hinsicht auf den Zeitbezug der Kosten (Ist-Kosten vs Plan-Kosten) und den Sachumfang der Kosten (Voll-Kosten vs Teil-Kosten).
Praktische Anwendbarkeit
In der Praxis ist die Kostenaufschlagsmethode vor allem in der Verrechnungspreis-Bildung für Lohnfertiger, Dienstleistungen sowie die Lieferung von Rohstoffen und Halbfertigprodukten sehr weit verbreitet. Allerdings gibt es international keine oder uneinheitliche Regelungen zu den Fragen, wann ein Gewinnzuschlag notwendig ist, wie hoch dieser auszufallen hat, und wie die Kostenbasis zu definieren ist (wertschöpfend vs. nicht-wertschöpfend, Ist- vs. Plankosten, Voll- vs. Teilkosten, laufende vs. außerordentliche). Diese Fragen sind daher regelmäßig Gegenstand von Betriebsprüfungsstreitigkeiten.
Aus Controlling-Sicht bestehen bei dieser Methode die geringsten Abweichungen zu den eigenen Instrumenten. Ob sich der Aufwand zusätzlicher Kennzahlen oder Instrumente (neben der steuerlichen Sicht) lohnt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Im Regelfall dürfte die Antwort negativ ausfallen.
Hinweise zur Controlling-Sicht finden Sie hier: Verrechnungspreise
Quellen
Jörg Hanken, Guido Kleinhietpaß, Martin Lagarden: Verrechnungspreise: Praxisleitfaden für Controller und Steuerexperten, 2. Auflage, Haufe, Freiburg, 2016
Lorenz Bernhardt (Hrsg.): Verrechnungspreise, 1. Auflage, Boorberg, Stuttgart, 2014
Ersteinstellende Autoren
Dipl.-Wirt.-Inf. Jörg Hanken, Steuerberater, CVA; PwC München
Dipl.-Oec. Guido Kleinhietpaß, [ http://www.controllerakademie.de/fachseminare/verrechnungspreise.html]
Dipl.-Volksw. Dr. Benjamin Protte; PwC München