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Sonderbilanzen: Unterschied zwischen den Versionen

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Sonderbilanzen  zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur gelegentlich
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Sonderbilanzen  zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur gelegentlich zu außerordentlichen Ereignissen aufgestellt werden. Die Sonderbilanzen sind entsprechend von den laufenden (ordentlichen) Bilanzen abzugrenzen. Im Gegensatz zum Sonderstatus bildet die Sonderbilanz den Anfangs- oder Schlusspunkt einer Reihe von laufenden Bilanzen. Ein außerordentliches Ereignis in der Geschichte des Unternehmens hat diese Sonderbilanz erforderlich gemacht. Diese neue Bilanz bildet dann einen neuen Anknüpfungspunkt für die Finanzbuchhaltung. Die Sonderbilanz ist mit den vorangehenden oder folgenden laufenden Bilanzen durch die Bilanzidentität verbunden. Beispiele sind die Gründungsbilanz, die Schlussbilanz bei Spaltung und Verschmelzung oder die Schlussbilanz bei Insolvenz und Liquidation. Der Begriff der Sonderbilanz geht sogar so weit, dass in bestimmten Situationen eine ordentliche Bilanz als Sonderbilanz verwendet wird (etwa bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln).
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[[Kategorie:Externes Rechnungswesen/Accounting]]

Aktuelle Version vom 8. Februar 2019, 14:59 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2020

Sonderbilanzen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur gelegentlich zu außerordentlichen Ereignissen aufgestellt werden. Die Sonderbilanzen sind entsprechend von den laufenden (ordentlichen) Bilanzen abzugrenzen. Im Gegensatz zum Sonderstatus bildet die Sonderbilanz den Anfangs- oder Schlusspunkt einer Reihe von laufenden Bilanzen. Ein außerordentliches Ereignis in der Geschichte des Unternehmens hat diese Sonderbilanz erforderlich gemacht. Diese neue Bilanz bildet dann einen neuen Anknüpfungspunkt für die Finanzbuchhaltung. Die Sonderbilanz ist mit den vorangehenden oder folgenden laufenden Bilanzen durch die Bilanzidentität verbunden. Beispiele sind die Gründungsbilanz, die Schlussbilanz bei Spaltung und Verschmelzung oder die Schlussbilanz bei Insolvenz und Liquidation. Der Begriff der Sonderbilanz geht sogar so weit, dass in bestimmten Situationen eine ordentliche Bilanz als Sonderbilanz verwendet wird (etwa bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln).

Literatur

Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller

http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]