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Fair value: Unterschied zwischen den Versionen

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Beim fair value handelt es sich um einen marktorientierten, jedoch fiktiven Wertmaßstab, der keinen eigenständigen und einheitlichen Wertbegriff darstellt, vielmehr ist für die Ermittlung auf andere Wertansätze zurückzugreifen. Für die Ermittlung des fair value favorisiert das IASB die Ausprägung des beizulegenden Zeitwerts als exit price. Vermögenswerte sind demnach mit ihren Ausstiegspreisen und Schulden mit ihren Ablösebeträgen zu bewerten. Der Grundsatz der Unternehmensfortführung (going concern) nach F.23 und IAS 1.25 als grundlegende Annahme der IFRS-Rechnungslegung bleibt hiervon jedoch unberührt.
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''Prüfsiegel gültig bis 2020''
  
Mehr siehe [[Fair value accounting]]
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Beim fair value handelt es sich um einen marktorientierten, jedoch fiktiven Wertmaßstab, der keinen eigenständigen und einheitlichen Wertbegriff darstellt, vielmehr ist für die Ermittlung auf andere Wertansätze zurückzugreifen. Er ist definiert als Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde (IFRS 13.9) Für die Ermittlung des fair value favorisiert das IASB eine fair value-Hierarchie. 
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siehe: [[Fair value accounting]]
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[[Kategorie:Externes Rechnungswesen/Accounting]]

Aktuelle Version vom 22. Juni 2018, 11:05 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2020


Beim fair value handelt es sich um einen marktorientierten, jedoch fiktiven Wertmaßstab, der keinen eigenständigen und einheitlichen Wertbegriff darstellt, vielmehr ist für die Ermittlung auf andere Wertansätze zurückzugreifen. Er ist definiert als Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde (IFRS 13.9) Für die Ermittlung des fair value favorisiert das IASB eine fair value-Hierarchie.

siehe: Fair value accounting