Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von ControllingWiki. Durch die Nutzung von ControllingWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen

Bilanzpolitik: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ControllingWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.
[unmarkierte Version][geprüfte Version]
 
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 +
''Prüfsiegel gültig bis 2022''
 +
 
Externen Abschlussadressaten stehen lediglich Informationen zur Verfügung, die vom Unternehmen durch freiwillige Maßnahmen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften publiziert werden. Für den Bilanzierenden kann der systematische Einsatz von Abschlusspolitik als Möglichkeit gesehen werden, durch eine zielorientierte Transformation der Unternehmensdaten die Informationsempfänger entsprechend der eigenen Unternehmenspolitik zu beeinflussen. Abschlusspolitik umfasst somit das Spektrum aller legalen – innerhalb der relevanten Rechnungslegung gewährten – Maßnahmen zur bewussten und zielgerichteten Einflussnahme auf die publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität.  
 
Externen Abschlussadressaten stehen lediglich Informationen zur Verfügung, die vom Unternehmen durch freiwillige Maßnahmen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften publiziert werden. Für den Bilanzierenden kann der systematische Einsatz von Abschlusspolitik als Möglichkeit gesehen werden, durch eine zielorientierte Transformation der Unternehmensdaten die Informationsempfänger entsprechend der eigenen Unternehmenspolitik zu beeinflussen. Abschlusspolitik umfasst somit das Spektrum aller legalen – innerhalb der relevanten Rechnungslegung gewährten – Maßnahmen zur bewussten und zielgerichteten Einflussnahme auf die publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität.  
  
 
siehe [[Abschlusspolitik]]
 
siehe [[Abschlusspolitik]]
 +
 +
[[Kategorie:Externes Rechnungswesen/Accounting]]

Aktuelle Version vom 26. Mai 2018, 14:35 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2022

Externen Abschlussadressaten stehen lediglich Informationen zur Verfügung, die vom Unternehmen durch freiwillige Maßnahmen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften publiziert werden. Für den Bilanzierenden kann der systematische Einsatz von Abschlusspolitik als Möglichkeit gesehen werden, durch eine zielorientierte Transformation der Unternehmensdaten die Informationsempfänger entsprechend der eigenen Unternehmenspolitik zu beeinflussen. Abschlusspolitik umfasst somit das Spektrum aller legalen – innerhalb der relevanten Rechnungslegung gewährten – Maßnahmen zur bewussten und zielgerichteten Einflussnahme auf die publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität.

siehe Abschlusspolitik