Umschlagshäufigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Zähler der Kennzahl ist die '''Gesamtleistung''', oder bei Verwendung des Umsatzkostenverfahrens der '''Umsatz''', einzusetzen. Das betriebliche Vermögen ist aus dem aufbereiteten Gesamtvermögen abzuleiten (siehe [[Eigenkapitalquote]]), indem das Finanzanlagevermögen und das Finanzumlaufvermögen sowie die in diesen Positionen aufbereiteten stillen Reserven abgezogen werden. Konkret sind im Finanzumlaufvermögen neben den Wertpapieren des Umlaufvermögens auch weitere nicht-betriebsnotwendige Vermögensposten zuzurechnen, wie z. B. nicht betrieblich genutzte Grundstücke, Finanzausleihungen des Umlaufvermögens, nicht betrieblich verursachte Teile der sonstigen Vermögensgegenstände sowie nicht als Transaktionskasse gehaltene liquide Mittel, die im Einzelfall gegebenenfalls durch entsprechende Angaben im Anhang festgestellt werden können. Beim Finanzanlagevermögen kann sich allerdings durch nähere Angaben im Anhang zeigen, dass es sich z. B. bei dort ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen oder an Beteiligungen um betrieblich begründete Unternehmensengagements handelt, z. B. um Produktionsstätten im Ausland. Dann wären diese Teile des Finanzanlagevermögens in das Betriebsvermögen umzugliedern. Folgende Tabelle zeigt das Aufbereitungsschema des betrieblichen Vermögens: | Im Zähler der Kennzahl ist die '''Gesamtleistung''', oder bei Verwendung des Umsatzkostenverfahrens der '''Umsatz''', einzusetzen. Das betriebliche Vermögen ist aus dem aufbereiteten Gesamtvermögen abzuleiten (siehe [[Eigenkapitalquote]]), indem das Finanzanlagevermögen und das Finanzumlaufvermögen sowie die in diesen Positionen aufbereiteten stillen Reserven abgezogen werden. Konkret sind im Finanzumlaufvermögen neben den Wertpapieren des Umlaufvermögens auch weitere nicht-betriebsnotwendige Vermögensposten zuzurechnen, wie z. B. nicht betrieblich genutzte Grundstücke, Finanzausleihungen des Umlaufvermögens, nicht betrieblich verursachte Teile der sonstigen Vermögensgegenstände sowie nicht als Transaktionskasse gehaltene liquide Mittel, die im Einzelfall gegebenenfalls durch entsprechende Angaben im Anhang festgestellt werden können. Beim Finanzanlagevermögen kann sich allerdings durch nähere Angaben im Anhang zeigen, dass es sich z. B. bei dort ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen oder an Beteiligungen um betrieblich begründete Unternehmensengagements handelt, z. B. um Produktionsstätten im Ausland. Dann wären diese Teile des Finanzanlagevermögens in das Betriebsvermögen umzugliedern. Folgende Tabelle zeigt das Aufbereitungsschema des betrieblichen Vermögens: | ||
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Die '''Umschlagshäufigkeit''' drückt die Nutzungsintensität des betrieblichen Vermögens aus, die weiter untersucht werden kann, wobei sich insbesondere Umschlagszeiten im Vergleich zu Branchenzahlen als Fehlentwicklungsindikatoren anbieten. Prämisse aus dem Bonitätsanalyseblickwinkel ist, dass je höher die Umschlagshäufigkeit ist, desto höher ist die Flexibilität des Unternehmens. Es spricht zudem für eine gute Logistik etwa in der Lagerhaltung und bedeutet einen möglichst geringen Kapitalbedarf. Allerdings kann auch diese Kennzahl nicht isoliert gesehen werden, da es betriebswirtschaftlich nur bis zu einem bestimmten Maße sinnvoll ist, die Umschlagshäufigkeit zu erhöhen. So steigt etwa das Risiko von Produktionsausfällen mit einer Verringerung des Lagerbestandes oder sinnvolle Rationalisierungsinvestitionen unterbleiben wegen der dadurch sinkenden Umschlagshäufigkeit. Gleichwohl bleibt die Umschlagshäufigkeit ein Indiz für ein mögliches Bonitätsproblem, welches aber durch andere Kennzahlen wieder ausgeglichen werden kann. | Die '''Umschlagshäufigkeit''' drückt die Nutzungsintensität des betrieblichen Vermögens aus, die weiter untersucht werden kann, wobei sich insbesondere Umschlagszeiten im Vergleich zu Branchenzahlen als Fehlentwicklungsindikatoren anbieten. Prämisse aus dem Bonitätsanalyseblickwinkel ist, dass je höher die Umschlagshäufigkeit ist, desto höher ist die Flexibilität des Unternehmens. Es spricht zudem für eine gute Logistik etwa in der Lagerhaltung und bedeutet einen möglichst geringen Kapitalbedarf. Allerdings kann auch diese Kennzahl nicht isoliert gesehen werden, da es betriebswirtschaftlich nur bis zu einem bestimmten Maße sinnvoll ist, die Umschlagshäufigkeit zu erhöhen. So steigt etwa das Risiko von Produktionsausfällen mit einer Verringerung des Lagerbestandes oder sinnvolle Rationalisierungsinvestitionen unterbleiben wegen der dadurch sinkenden Umschlagshäufigkeit. Gleichwohl bleibt die Umschlagshäufigkeit ein Indiz für ein mögliches Bonitätsproblem, welches aber durch andere Kennzahlen wieder ausgeglichen werden kann. | ||
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== Ersteinstellender Autor == | == Ersteinstellender Autor == |
Aktuelle Version vom 3. Februar 2022, 15:19 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2025
Inhaltsverzeichnis
Definition
Datenbeschaffung/Aufbereitung
Im Zähler der Kennzahl ist die Gesamtleistung, oder bei Verwendung des Umsatzkostenverfahrens der Umsatz, einzusetzen. Das betriebliche Vermögen ist aus dem aufbereiteten Gesamtvermögen abzuleiten (siehe Eigenkapitalquote), indem das Finanzanlagevermögen und das Finanzumlaufvermögen sowie die in diesen Positionen aufbereiteten stillen Reserven abgezogen werden. Konkret sind im Finanzumlaufvermögen neben den Wertpapieren des Umlaufvermögens auch weitere nicht-betriebsnotwendige Vermögensposten zuzurechnen, wie z. B. nicht betrieblich genutzte Grundstücke, Finanzausleihungen des Umlaufvermögens, nicht betrieblich verursachte Teile der sonstigen Vermögensgegenstände sowie nicht als Transaktionskasse gehaltene liquide Mittel, die im Einzelfall gegebenenfalls durch entsprechende Angaben im Anhang festgestellt werden können. Beim Finanzanlagevermögen kann sich allerdings durch nähere Angaben im Anhang zeigen, dass es sich z. B. bei dort ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen oder an Beteiligungen um betrieblich begründete Unternehmensengagements handelt, z. B. um Produktionsstätten im Ausland. Dann wären diese Teile des Finanzanlagevermögens in das Betriebsvermögen umzugliedern. Folgende Tabelle zeigt das Aufbereitungsschema des betrieblichen Vermögens:
Gesamtvermögen/Gesamtkapital (aufbereitet) | |
- | Finanzanlagevermögen |
- | Stille Reserven in Finanzanlagen |
- | Wertpapiere des Umlaufvermögens |
- | Stille Reserven in Wertpapieren des Umlaufvermögens |
- | Weiteres nicht-betriebliches Vermögen |
- | Nicht aktivierte Steuern aus Finanzvermögen (§ 274 HGB) |
= | Betriebliches Vermögen (aufbereitet) |
Aufbereitungsschema des betrieblichen Vermögens
Interpretation
Die Umschlagshäufigkeit drückt die Nutzungsintensität des betrieblichen Vermögens aus, die weiter untersucht werden kann, wobei sich insbesondere Umschlagszeiten im Vergleich zu Branchenzahlen als Fehlentwicklungsindikatoren anbieten. Prämisse aus dem Bonitätsanalyseblickwinkel ist, dass je höher die Umschlagshäufigkeit ist, desto höher ist die Flexibilität des Unternehmens. Es spricht zudem für eine gute Logistik etwa in der Lagerhaltung und bedeutet einen möglichst geringen Kapitalbedarf. Allerdings kann auch diese Kennzahl nicht isoliert gesehen werden, da es betriebswirtschaftlich nur bis zu einem bestimmten Maße sinnvoll ist, die Umschlagshäufigkeit zu erhöhen. So steigt etwa das Risiko von Produktionsausfällen mit einer Verringerung des Lagerbestandes oder sinnvolle Rationalisierungsinvestitionen unterbleiben wegen der dadurch sinkenden Umschlagshäufigkeit. Gleichwohl bleibt die Umschlagshäufigkeit ein Indiz für ein mögliches Bonitätsproblem, welches aber durch andere Kennzahlen wieder ausgeglichen werden kann.
Die Umschlagshäufigkeit ist ein wichtiger Ansatz zur Steuerung der Kapitalrendite. Siehe dazu folgende Beiträge: Kapitalertrag-Stammbaum, Return_on_Investment_(ROI) oder auch Return_on_Capital_Employed_(ROCE).
Literatur
Lachnit, L.: Bilanzanalyse, Wiesbaden 2004
Müller, S./Brackschulze, K./Mayer-Fiedrich, D.: Finanzierung mittelständischer Unternehmen nach Basel III, München 2011.
Ersteinstellender Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller