AfA in fallenden Staffelsätzen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2019, 11:46 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2021
Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Inhaltsverzeichnis
Rechtsnorm
§ 7 Abs. 2 EStG
Erklärung
Bei der Absetzung in fallenden Staffelsätzen wird die Nutzungsdauer in Staffeln unterteilt. Bei einer Staffel handelt es sich um gleich lange Perioden, in die die Nutzungsdauer unterteilt wird. In jeder Staffel wird mit einem anderen Prozentsatz abgeschrieben.
Problematik
Da hier die Absetzung für Abnutzung nicht in gleichen Jahresbeträgen, sondern in fallenden Jahresbeträgen erfolgt und kein unveränderlicher Prozentsatz zugrunde gelegt wird, ist die Absetzung in fallenden Staffelsätzen gem. § 7 Abs. 2 EStG steuerrechtlich nicht erlaubt.
Beispiel
Anschaffungskosten: 20.000 €
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (bND): 20 Jahre
AfA-Satz bei linearer Absetzung: 5 %
Staffel 1: 1. bis 5. Nutzungsjahr je 10 %
Staffel 2: 5. bis 10. Nutzungsjahr je 7,5 %
Staffel 3: 10. bis 15. Nutzungsjahr je 5 %
Staffel 4: 15. bis 20. Nutzungsjahr je 2,5 %
Literatur
Falterbaum Hermann/Bolk Wolfgang/Reiß Wolfram/Kirchner Thomas, Buchführung und Bilanz, 22. Auflage, 2015, Erich Fleischer Verlag, S. 821.
Ersteinstellender Autor
Christoph Bieramperl